Azubi Urlaub anteilig berechnen, wann?

2 Antworten

der Urlaub richtet sich nach dem Jahresurlaub. Also der Anzahl der Tage die in dem Jahr anfallen. Als Jahr wird immer der 01.01. - 31.12. genommen.  also im Jahr 2013 waren 27 Tage, anteilig für Sept. - Dez. waren es 9 Werktage.

das selbe gilt für alle anderen Jahre. also immer 01.01. - 31.12.

Urlaubsanspruch für Minderjährige

Im Arbeitsrecht gilt für Minderjährige das Jugendarbeitsschutzgesetz. Laut § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz haben Minderjährige folgenden Anspruch auf Erholungsurlaub:

mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist

mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt is

mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist der Urlaub in Werktagen angegeben und das bedeutet, dass der Azubi sechs Urlaubstage für eine Woche Urlaub nehmen muss, auch wenn er nur fünf Tage in der Woche arbeitet. Wenn derUrlaubsanspruch im Arbeitsvertrag des Minderjährigen in Arbeitstagen angegeben ist, hat er umgerechnet folgenden Urlaubsanspruch:

30 Werktage = 25 Arbeitstage

27 Werktage = 23 Arbeitstage

25 Werktage = 21 Arbeitstage

Wie hoch dein Urlaubsanspruch als 18 Jähriger ist, müsste dein Tarif- oder Arbeitsvertrag sagen. Du fällst nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz.