Azubi Urlaub anteilig berechnen, wann?
Wann kann man den Azubi Urlaub anteilig berechnen? Z.B. Eine Ausbildung geht 3 Jahre von 2013-2016. Alter zu Beginn Kalenderjahr: 16. Also Urlaubsanspruch ja dann: 27 Werktage laut Gesetz.
Manchmal wird das irgendwie so gerechnet: 2013: Von September Bis Dezember der Urlaub 2014: 27 2015: 27 2016: Januar bis Ausbildungsende
Und manchmal aber so: 2013: Von September Bis Dezember der Urlaub (Alter zu Beginn: 16 Jahre also 27 Tage) 2014: 25 Urlaubstage ( Da zu Beginn Kalenderjahr nun schon 17 Jahre) 2015: 24 Werktage (Da zu Beginn Kalenderjahr nun schon 18 Jahre) 2016: Januar bis Ausbildungsende
Ich verstehe nicht, wann man nun die erste Variante benutzt und wann die zweite?
2 Antworten
der Urlaub richtet sich nach dem Jahresurlaub. Also der Anzahl der Tage die in dem Jahr anfallen. Als Jahr wird immer der 01.01. - 31.12. genommen. also im Jahr 2013 waren 27 Tage, anteilig für Sept. - Dez. waren es 9 Werktage.
das selbe gilt für alle anderen Jahre. also immer 01.01. - 31.12.
Im Arbeitsrecht gilt für Minderjährige das Jugendarbeitsschutzgesetz. Laut § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz haben Minderjährige folgenden Anspruch auf Erholungsurlaub:
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt is
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist der Urlaub in Werktagen angegeben und das bedeutet, dass der Azubi sechs Urlaubstage für eine Woche Urlaub nehmen muss, auch wenn er nur fünf Tage in der Woche arbeitet. Wenn derUrlaubsanspruch im Arbeitsvertrag des Minderjährigen in Arbeitstagen angegeben ist, hat er umgerechnet folgenden Urlaubsanspruch:
30 Werktage = 25 Arbeitstage
27 Werktage = 23 Arbeitstage
25 Werktage = 21 Arbeitstage
Wie hoch dein Urlaubsanspruch als 18 Jähriger ist, müsste dein Tarif- oder Arbeitsvertrag sagen. Du fällst nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz.