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Unentschuldiges Fehlen Klausur?

Sohn 13.Klasse war bei LK Klausur-Vorabi-krank und galt als entschuldigt. Attest lag vor und er war bis 7 Uhr 50 telefonisch entschuldigt.

Montag war Nachschreibetermin.Von Sonntag auf Montag erbrach sich Sohn mehrmals in der Nacht. Vater sollte dann anrufen und entschuldigen in der Schule.

Vater hatte um 6 Uhr selber heftige akute Zahnschmerzen, ich war von 7 Uhr-8Uhr 20 weg und nicht zu Hause. Sohn lag schlafend krank im Bett, Ehemann ( Vater) begab sich auf den Weg zum Zahnarzt.

Als ich dann um 8 Uhr 20 nach Hause kam, rief mich die Sekretärin um 8 Uhr 40 an und fragte mich was mit meinem Sohn los sei.Ich war erschrocken und bat um Entschuldigung und erklärte den Sachverhalt und entschuldigte meinen Sohn. Sie meinte sie richtet es dem Tutor aus. Das ärztliche Attest aus dem hervorgeht, dass er krank war an dem Tag schickte ich per Email dem Tutor zu. Nun meint die Schulleitung das dies ein unentschuldigtes Fehlen sein und 0 Punkte wären.

Unentschuldidigt, weil ich zu spät ihn im Sekreterät tel entschuldigt habe. Ich telefonierte ein paar Mal mit dem Schulleiter und erklärte ihm den Sachverhalt. Aber der Schulleiter weicht nicht von der Entscheidung unentschuldigtes Fehlen 0 Punkte, kein Nachschreibtermin, ab.

Das Schulamt meint, dass das wohl nicht rechtens wäre. Hier die Schulordnung..ich zitiere..

Fehlt eine Schülerin/ein Schüler, dann muss sie/er bis spätestens zehn Minuten vor ihrem/seinem Unterrichtsbeginn im Sekretariat anrufen und soweit möglich, die voraussichtliche Dauer des Fehlens angeben. Ab dem dritten Fehltag muss eine schriftliche Krankmeldung im Sekretariat vorliegen.

Fehlt eine Schülerin/ein Schüler am Tag einer Kursarbeit, so ist das krankheitsbedingte Fehlen durch ein ärztliches Attest zu belegen. Dieses muss innerhalb von drei Tagen der betroffenen Lehrkraft vorliegen. Bleibt dies aus, so ist in der Regel die Bewertung der Kursarbeit mit 0 Punkten zu erwarten.

Darf das denn nun die Schulleitung dies so entscheiden?

Schule, Recht, Klausur

Kann man den Eintrag einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch verweigern?

Hallo in die Runde

Ich habe eine juristische Frage!

Istzustand

Ich bin Eigentümer eines Hauses, Baujahr 1953. Dieses steht auf einem Flurstück, auf welchem auch eine nicht städtische Straße (nicht befestigt) verläuft. Diese ist ca. 100 Meter lang und mündet quasi in ein Feld. Im Grundbuch ist als Grunddienstbarkeit lediglich die Entwässerungsleitung für ein hinter meinem Grundstück befindliches Flurstück eingetragen. Auf diesem Grundstück steht auch ein schon älteres Haus.

Mit dem Eigentümer gibt es einen mündlichen Vertrag zur Wegenutzung der genannten Privatstraße.

Weit hinter diesem Gebäude, offensichtlich auf einem anderen Flurstück, gibt es ein Brachgrundstück, welches nun offensichtlich zum Verkauf angeboten wird. Dieses Brachgrundstück könnte ggf. über meine Straße, mit Weiterführung über das Feld, erreicht werden.

Problemschilderung

Durch einen Kaufinteressenten für dieses Brachgrundstück wurde ich nun gebeten, ihm ein dauerhaftes Wegerecht über mein Grundstück einzuräumen. Dies möchte ich aber nicht, da es eine Wertminderung meines Grundstückes darstellen würde und ich auch keine zusätzliche Lärmbelästigung durch Fahrzeuge, die dann meine Straße benutzen würden, haben möchte.

  1. Muss ich einer Eintragung einer Grunddienstbarkeit, hier Wege- und Fahrrecht, im Grundbuch meines Grundstückes zubilligen?
  2. Könnte die Kommune dies im Rahmen eines Verwaltungsaktes von mir verlangen, ggf. mit der Begründung, dass dies zum Gemeinwohl notwendig ist? Aus meiner Sicht käme dies einer Enteignung nahe.

Vielleicht hat jemand entsprechende Rechtskenntnisse. Vielen Dank schon mal.

Recht, Wegerecht, Grunddienstbarkeit

Amazon erstattet nicht?

Hallo liebe Fories! Ich brauche dringend Rat. Hatte im Oktober via Amazon bei der Firma Pearl etwas bestellt und musste es unbenutzt zurückschicken, weil erst im Handbuch zu erfahren war, dass wir das Gerät wg. nicht vorhandener Mindestabstände nicht nutzen können. Die Rücksendung wurde mir am 30.10. von Pearl bestätigt, die Bearbeitung v. Rücksendungen dauere ca. 10 Tage und am 13.11 tauchte in meinem Amazon Konto auf: "Erstattung über 125,06 € veranlasst am 13. November 2020." Aber seitdem laufe ich diesem Geld hinterher!

Der Amazon-Support ist absolut UNFÄHIG und man versteht nichtmal richtig Deutsch. Die Erstattung sei angeblich "versehentlich durch einen Systemfehler angewiesen worden" - wieso das, denn sie steht mir ja zu, kann mir keiner erklären. Dann hieß es, die Überweisung sei "hängengeblieben" und Amazon müsse warten, bis der Betrag wieder zurückgekommen sei, damit das System sie wieder freigebe. Was natürlich nicht geschah. Dann schrieb ich Pearl an und bekam zur Antwort, deren EDV-Abtlg. arbeite" mit Hochdruck" an dem Problem. Nix passierte. Der nächste Amazon-Supporter versprach dann, die Überweisung jetzt manuell zu veranlassen - das war vor über eine Woche und natürlich passierte nichts. Seitdem bekomme ich weder von Amazon, noch von Pearl Antworten auf Anfragen. Mein Geld ist bis heute, 10.12., immer noch nicht da.

Was kann ich jetzt noch tun? Laut ihrer eigenen AGB muss Pearl innerhalb von 14 Tagen erstatten*, ich warte aber schon seit dem 13.11., also fast einen Monat, sind sie jetzt automatisch in Verzug? Aber: Auf wessen Seite liegt nun wirklich das Problem, bei Amazon oder Pearl? Und wer ist mein Vertrags- und damit Ansprechspartner, Pearl oder Amazon? Was kann ich als Endkunde jetzt tun?

Ich danke Euch für Eure Ratschläge!

* "Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten ... unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben"

Amazon, Recht, Erstattung, Pearl, Verzug

Dürfen mich lehrer zwingen an die tafel zu gehen?

Hay,

Also in meiner schule ist es so das leute sich schon seit über 8 jahren über mich lustig machen also immer diese eine person die damit angefangen hat musste in die gleiche schule und klasse kommen wie ich. Somit habe ich angefangen unsicherer zu werden und war viel schneller ängstlich ich konnte meine sachen nicht mehr machen, konnte mich nicht mehr konzentrieren und meldete mich nicht mehr auch wenn ich es wusste weil ich angst habe ausgelacht zu werden weil es falsch ist. Im Mittelpunkt zu stehen war schon immer eine meiner größten Schwächen und ich hatte deswegen schon immer Panik an die tafel rauszugehen und irgendwelche aufgaben zu machen da ich eben angst hatte es falsch zu machen. Es gab einmal einen tag da haben mich die lehrer "gezwungen" an die tafel zu gehen. Als ich dann aufstand hatte ich sofort zittrige beine und arme an der tafel wurde mir dann schwindelig und ich bekam keine luft mehr. Aufs ende hinaus bin ich einfach aus der klasse gelaufen und habe mich auf den Toiletten versteckt. Das ist schon ein jahr her und ich hatte mehrere solcher kleinen panik Attacken. Nun in diesem jahr ist alles noch viel schlimmer da die lehrer einfach einen schei* drauf geben was du fühlst oder wie du dich fühlst durch das mobbing bin ich so oder so wenig in der schule(habe trotzdem immer gute noten keinen plan wie aber ich habe sie) aber jetzt durch diese lehrer bin ich noch unsicherer als davor.. z.B. In diesem Schuljahr war ich gerade mal vielleicht 4 wochen in der schule und ich habe das gefühl das sich das nicht verbessern wird wenn es so weitergeht. Ich hatte die meiste zeit starke Bauchschmerzen, Kopfschmerzen und fieber jetzt ist noch atemnot dazugekommen(nein ich habe kein corona xd). Ich war auch oft bei ärzten aber die haben nie wirklich viel gefunden weswegen sie zu dem Entschluss gekommen sind das es psychisch ist. (ich hatte auch schon hilfe und alles es hat aber nich geholfen)

Ich weiß nicht was ich noch machen soll ich will doch einfach nur die schule gut abschließen und dann meinen traumjob machen...

Schule, Recht, Lehrer, Schülerrechte

Ebay Kleinanzeigen - vom Kaufvertrag zurücktreten?

Hallo,

ich habe bei ebay Kleinanzeigen eine Apple Watch inseriert, UVP knapp 800€, wir hatten uns auf 550€ geeinigt. Gestern Morgen teilte ich der Dame die Bankdaten mit. Ich habe schon oft über EK verkauft, meist per Überweisung zahlen lassen und eigentlixh meist das Geld am gleichen oder spätestens am nächsten Tag auf dem Konto gehabt. Jedenfalls gab es immer eine ausreichende Kommunikation darüber, wann gezahlt werden würde. Meist bekam ich auch einen Screenshot.

Ich bekam noch einige weitere Anfragen und fragte die Dame dann am Abend, ob sie weiterhin Interesse hätte, weil ich noch einige andere Interessenten hätte. Sie bejahte dies. Ich setzte die Anzeige dann auf reserviert. Heute Morgen hatte ich noch keinen Zahlungseingang verbuchen können und schrieb sie an, dass ich die Anzeige jetzt erstmal wieder öffentlich mache, weil ich nicht ganz sicher sei, ob ihr Interesse jetzt wirklich echt sei. Daraufhin kam 4 Stunden nichts und ich schrieb ihr, dass ich, sollte ich abends keinen Zahlungseingang haben, die Uhr anderweitig weggeben würde, weil ich noch eine andere Interessentin hätte. Plötzlich kam sie aus Ihrem Loch gekrochen, dass das nicht ginge, wir hätten einen Kaufvertrag und erstens wäre ihr nicht bewusst gewesen, dass sie sofort zahlen müsse und dann wäre sie sich nicht sicher gewesen, ob ich ihr die Uhr verkaufen wolle. Nun ja, ein Wort kam zum Anderen und dann schrieb sie nicht mehr. Ein paar Stunden später versuchte ich den Streit zu schlichten und bat ihr letztendlich an, die Uhr nun einfach zu bezahlen wenn sie darauf bestände und mir einen Screenshot zu schicken und alles wäre ok. Sie antwortet nun nicht mehr.

Wie lange muss ich denn nun juristisch gesehen warten? Ich hab ein wenig Bedenken, dass sie Schadenersatz geltend machen will (was auch immer ihr für ein Schaden entstanden ist...), weil sie jetzt gar nicht mehr reagiert und vielleicht so hofft, dass ich unerlaubter Weise meinen vertraglichen Pflichten nicht nachgehe.

Recht, Kleinanzeigen

Weiterleitung durch ebay Kleinanzeigen an Gewerbe- und Finanzamt - was muss ich erwarten?

Hallo Zusammen,

ich schildere euch mal mein Problem:

Nachdem ich am Wochenende für eine Freundin, zur Geburt ihres Kindes eine Windeltorte (nichts essbares) gemacht hab und diese als ganz hübsch empfunden habe, hab ich ein Foto von dieser gemacht und bei ebay Kleinanzeigen eingestellt. Ich dachte mir, schauen wir doch erst einmal ob daran überhaupt Interesse besteht.

Das eine Kleingewerbeameldung erfolgen muss, wenn dann tatsächlich Interesse von potenziellen Käufern vorhanden wäre und Verkäufe erfolgen, war mir dabei bewusst, wie gesagt wollte ich aber erstmal in Erfahrung bringen ob sich das überhaupt lohnt..

Naja es vergingen also zwei Tage ohne das sich jemand das Inserat angesehen hat, demnach war das Thema für mich damit auch obsolet. 

Heute früh hatte ich dann zwei E-Mails von ebay Kleinanzeigen, eine in der mir mitgeteilt wurde, dass ich gewerblichen Verkauf durchführen wurde ohne das eine Gewerbeanmeldung vorliegt und dies daher dem Finanz- als auch dem Gewerbeamt gemeldet wurde und eine weitere in der mir mitgeteilt wurde, dass das Inserat gelöscht wurde.

Hat jemand mit so etwas Erfahrung und kann mir sagen, was ich zu erwarten habe? Es wurde nichts verkauft ich hab also weder Umsatz gemacht noch Gewinn erzielt.

Ich hab vorhin schon beim Finanzamt angerufen die konnten mir nichts dazu sagen, beim Gewerbeamt sagte man mir am Telefon dass die ganze Angelegenheit dadurch das eben nichts verkauft wurde wohl keine Konsequenzen mit sich bringt. Ich bin aber natürlich etwas beunruhigt und wüsste daher gerne ob damit schon jemand zu tun hatte und wenn ja mit welchem Ergebnis.

 

Viele Dank im Voraus!

Sandra

Recht, Kleinanzeigen

KfZ als Privatperson gekauft aber Vertrag steht Gewerbe Kunde?

Hallo, wir haben uns am Donnerstag einen guten günstigen Fahrzeug gekauft. Der Wagen wird aktuell von den Verkäufer auf tüv vorbereitet. Wir haben die volle Summe bezahlt damit wir die Papiere haben den Wagen schon mal anmelden können (wegen Corona ist ja Termine wie 6‘er im Lotto).

Heute haben wir dann angerufen und uns wurde gesagt dass der Wagen beim tüv stehe und es ca. 2 Wochen (!) dauern kann bis wir den erhalten können... obwohl ja keine Reparatur Diagnose vorhanden ist da der Wagen noch nicht gecheckt wurde.

Dann ist uns beim Kaufvertrag aufgefallen dass dort steht: Verkauf an Gewerbetreibende. Wir sind aber privat Personen 🤷🏻‍♂️

Klar wurde uns gesagt dass aufgrund des Alters und hohe Kilometer keine Garantie gegeben wird, die aber bei ggf eine größere Reparatur die Kosten mit uns teilen würden. Sie würden ubs entgegen kommen. Zugegeben waren wir da blauäugig und haben dem zugestimmt 🤦🏻‍♂️. Zumal wir keine größere Reparaturen erwarten Weil der Wagen wirklich sehr sauber ist und sich gut fährt.

meine Frage an euch: können wir aufgrund der in Vertrag stehende Klausel (Verkauf an Gewerbe sowie keine Garantie) obwohl wir privat Personen sind zurück treten und das Geld zurück fordern ?

Zudem kommt die unerwartete Lieferzeit von 2 Wochen obwohl mit dem Wagen alles okay ist, und uns erst beim Verkauf mitgeteilt wurde dass er erst zum tüv muss (beim Verkauf stand: tüv neu).

Da wir auf eine Fahrzeug angewiesen sind hätten wir von Anfang an drauf verzichtet wenn wir das gewusst hätten. Über hilfreiche Antworten wäre ich euch dankbar.

Recht, Autoverkauf, Auto und Motorrad

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