Zwangsstillegung eines KfZ durch fehlenden Versicherungsschutz?

Hallo, ich hatte letzten Monat einen Schreiben von der örtlichen Meldestelle erhalten da mein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Ich sollte mich drum kümmern. Habe anschließend meine Versicherung angerufen und die meinten die Teilen der Meldestelle eine neue evBnummer mit. Heute wurde dann mein Fahrzeug vor dem Haustür durch die zuständige Ordnungsamt „abgekratzt“. Angekreuzt wurde bei Zwangsstillegung „fehlender Versicherungsschutz“. Ich habe nun für morgen einen Termin. Ich muss wohl oder übel die Kosten dafür tragen.

für uns ist die Stadt Bremen zuständig. In dem Schreiben steht eine, für mich, sehr hohe Summe. Und dort sind 2 Summen angegeben. Mit was muss ich also rechnen ? Einen Auszug aus dem Schreiben:

„Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen aufgrund der StVZO/FZV ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der anliegende Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt).Die Gebühren - Nr. 254 GebTSt sieht u.a. für sonstige Anordnungen nach der StVZO eine Rahmengebühr von € 14,30 bis € 286,00 vor, wobei die Gebühr auch fällig ist, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung erst nach Einleiten der Zwangsmaßnahme beseitigt sowie nachgewiesen werden.

Die Höhe der Gebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Erstellung dieser

Aufforderungsverfügung stützt sich auf die Gebühren - Nr. 399 GebTSt.

Sollten Folgemaßnahmen durch unseren Außendienst erforderlich werden, kann nach dem Bremischen Gebühren- ur Beitragsgesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Kostenverordnung eine weitere Gebühr bis zum Betrag von € 600 fällig werden.„

KFZ, Bußgeld, Kfz-Versicherung

KfZ als Privatperson gekauft aber Vertrag steht Gewerbe Kunde?

Hallo, wir haben uns am Donnerstag einen guten günstigen Fahrzeug gekauft. Der Wagen wird aktuell von den Verkäufer auf tüv vorbereitet. Wir haben die volle Summe bezahlt damit wir die Papiere haben den Wagen schon mal anmelden können (wegen Corona ist ja Termine wie 6‘er im Lotto).

Heute haben wir dann angerufen und uns wurde gesagt dass der Wagen beim tüv stehe und es ca. 2 Wochen (!) dauern kann bis wir den erhalten können... obwohl ja keine Reparatur Diagnose vorhanden ist da der Wagen noch nicht gecheckt wurde.

Dann ist uns beim Kaufvertrag aufgefallen dass dort steht: Verkauf an Gewerbetreibende. Wir sind aber privat Personen 🤷🏻‍♂️

Klar wurde uns gesagt dass aufgrund des Alters und hohe Kilometer keine Garantie gegeben wird, die aber bei ggf eine größere Reparatur die Kosten mit uns teilen würden. Sie würden ubs entgegen kommen. Zugegeben waren wir da blauäugig und haben dem zugestimmt 🤦🏻‍♂️. Zumal wir keine größere Reparaturen erwarten Weil der Wagen wirklich sehr sauber ist und sich gut fährt.

meine Frage an euch: können wir aufgrund der in Vertrag stehende Klausel (Verkauf an Gewerbe sowie keine Garantie) obwohl wir privat Personen sind zurück treten und das Geld zurück fordern ?

Zudem kommt die unerwartete Lieferzeit von 2 Wochen obwohl mit dem Wagen alles okay ist, und uns erst beim Verkauf mitgeteilt wurde dass er erst zum tüv muss (beim Verkauf stand: tüv neu).

Da wir auf eine Fahrzeug angewiesen sind hätten wir von Anfang an drauf verzichtet wenn wir das gewusst hätten. Über hilfreiche Antworten wäre ich euch dankbar.

Recht, Autoverkauf, Auto und Motorrad
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