Zwangsstillegung eines KfZ durch fehlenden Versicherungsschutz?

siola55  26.02.2025, 21:12

Da wäre eine rechtzeitige Zahlung deiner rückständigen Versich.prämie günstiger gewesen!?

nordflear 
Beitragsersteller
 26.02.2025, 21:16

Rückstände bei der Versicherung? Das ist eine erstanmeldung auf mich - da ist nichts offen. Nur Versicherung wurde von mir gewechselt - neue evbnr kam halt dort nicht an

1 Antwort

Ich habe nun für morgen einen Termin. Ich muss wohl oder übel die Kosten dafür tragen...

Kommt drauf an wer den Fehler verbockt hat...

Rückstände bei der Versicherung? Das ist eine Erstanmeldung auf mich - da ist nichts offen. Nur Versicherung wurde von mir gewechselt - neue evbnr kam halt dort nicht an...

Da kann aber was nicht stimmen: ohne eVB-Nr. kannst du das Fahrzeug doch gar nicht zulassen!?

Ich vermute mal, du hast nach der Zulassung gar keinen Kfz-Versich.vertrag abgeschlossen!?

Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft muss der neue Versicherer umgehend eine elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (eVBÜ) an die Kfz-Zulassungsbehörde übermitteln. Eine Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB) kann als Versicherungswechsel nicht akzeptiert werden.

https://www.evb-nummer.com/elektronische-versicherungsbestaetigung/uebermittlung/

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen