Zwangsstillegung eines KfZ durch fehlenden Versicherungsschutz?
Hallo, ich hatte letzten Monat einen Schreiben von der örtlichen Meldestelle erhalten da mein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Ich sollte mich drum kümmern. Habe anschließend meine Versicherung angerufen und die meinten die Teilen der Meldestelle eine neue evBnummer mit. Heute wurde dann mein Fahrzeug vor dem Haustür durch die zuständige Ordnungsamt „abgekratzt“. Angekreuzt wurde bei Zwangsstillegung „fehlender Versicherungsschutz“. Ich habe nun für morgen einen Termin. Ich muss wohl oder übel die Kosten dafür tragen.
für uns ist die Stadt Bremen zuständig. In dem Schreiben steht eine, für mich, sehr hohe Summe. Und dort sind 2 Summen angegeben. Mit was muss ich also rechnen ? Einen Auszug aus dem Schreiben:
„Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen aufgrund der StVZO/FZV ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der anliegende Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt).Die Gebühren - Nr. 254 GebTSt sieht u.a. für sonstige Anordnungen nach der StVZO eine Rahmengebühr von € 14,30 bis € 286,00 vor, wobei die Gebühr auch fällig ist, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung erst nach Einleiten der Zwangsmaßnahme beseitigt sowie nachgewiesen werden.
Die Höhe der Gebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Erstellung dieser
Aufforderungsverfügung stützt sich auf die Gebühren - Nr. 399 GebTSt.
Sollten Folgemaßnahmen durch unseren Außendienst erforderlich werden, kann nach dem Bremischen Gebühren- ur Beitragsgesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Kostenverordnung eine weitere Gebühr bis zum Betrag von € 600 fällig werden.„
Da wäre eine rechtzeitige Zahlung deiner rückständigen Versich.prämie günstiger gewesen!?
Rückstände bei der Versicherung? Das ist eine erstanmeldung auf mich - da ist nichts offen. Nur Versicherung wurde von mir gewechselt - neue evbnr kam halt dort nicht an
1 Antwort
Ich habe nun für morgen einen Termin. Ich muss wohl oder übel die Kosten dafür tragen...
Kommt drauf an wer den Fehler verbockt hat...
Rückstände bei der Versicherung? Das ist eine Erstanmeldung auf mich - da ist nichts offen. Nur Versicherung wurde von mir gewechselt - neue evbnr kam halt dort nicht an...
Da kann aber was nicht stimmen: ohne eVB-Nr. kannst du das Fahrzeug doch gar nicht zulassen!?
Ich vermute mal, du hast nach der Zulassung gar keinen Kfz-Versich.vertrag abgeschlossen!?
Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft muss der neue Versicherer umgehend eine elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (eVBÜ) an die Kfz-Zulassungsbehörde übermitteln. Eine Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB) kann als Versicherungswechsel nicht akzeptiert werden.
https://www.evb-nummer.com/elektronische-versicherungsbestaetigung/uebermittlung/
Gruß einer Versich.maklerin