Ebay Kleinanzeigen - vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo,
ich habe bei ebay Kleinanzeigen eine Apple Watch inseriert, UVP knapp 800€, wir hatten uns auf 550€ geeinigt. Gestern Morgen teilte ich der Dame die Bankdaten mit. Ich habe schon oft über EK verkauft, meist per Überweisung zahlen lassen und eigentlixh meist das Geld am gleichen oder spätestens am nächsten Tag auf dem Konto gehabt. Jedenfalls gab es immer eine ausreichende Kommunikation darüber, wann gezahlt werden würde. Meist bekam ich auch einen Screenshot.
Ich bekam noch einige weitere Anfragen und fragte die Dame dann am Abend, ob sie weiterhin Interesse hätte, weil ich noch einige andere Interessenten hätte. Sie bejahte dies. Ich setzte die Anzeige dann auf reserviert. Heute Morgen hatte ich noch keinen Zahlungseingang verbuchen können und schrieb sie an, dass ich die Anzeige jetzt erstmal wieder öffentlich mache, weil ich nicht ganz sicher sei, ob ihr Interesse jetzt wirklich echt sei. Daraufhin kam 4 Stunden nichts und ich schrieb ihr, dass ich, sollte ich abends keinen Zahlungseingang haben, die Uhr anderweitig weggeben würde, weil ich noch eine andere Interessentin hätte. Plötzlich kam sie aus Ihrem Loch gekrochen, dass das nicht ginge, wir hätten einen Kaufvertrag und erstens wäre ihr nicht bewusst gewesen, dass sie sofort zahlen müsse und dann wäre sie sich nicht sicher gewesen, ob ich ihr die Uhr verkaufen wolle. Nun ja, ein Wort kam zum Anderen und dann schrieb sie nicht mehr. Ein paar Stunden später versuchte ich den Streit zu schlichten und bat ihr letztendlich an, die Uhr nun einfach zu bezahlen wenn sie darauf bestände und mir einen Screenshot zu schicken und alles wäre ok. Sie antwortet nun nicht mehr.
Wie lange muss ich denn nun juristisch gesehen warten? Ich hab ein wenig Bedenken, dass sie Schadenersatz geltend machen will (was auch immer ihr für ein Schaden entstanden ist...), weil sie jetzt gar nicht mehr reagiert und vielleicht so hofft, dass ich unerlaubter Weise meinen vertraglichen Pflichten nicht nachgehe.
3 Antworten
Wenn die Interessentin schreibt, wir hätten einen Kaufvertrag, dann hast du zumindest einen Beleg dafür, dass sie der Überzeugung ist, sie hätte mit dir einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Wenn sie dann doch nicht zahlt, kannst du ihr eine Frist setzen (7 oder 14 Tage werden als angemessen erachtet, soweit ich weiß) und danach einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Wenn sie gezahlt hat, kann sie dies genauso mit dir wegen der Lieferung tun - außer, es war eine Lieferung vor der Bezahlung vereinbart.
Wenn dir nun ein Schaden entsteht dadurch, dass deine Vertragspartnerin verspätet - also nach dem Termin der letzten Erinnerung (oder Mahnung?) - zahlt, kannst du Ersatz für diesen Schaden fordern mit Aussicht auf Erfolg.
Will man einen Vertrag kündigen, lese man im BGB ab Willenserklärung.
Gruß aus Berlin, Gerd
wir hatten uns auf 550€ geeinigt.
2 Willenserklärungen geschlossen = Kaufvertrag
Wie lange muss ich denn nun juristisch gesehen warten? Ich hab ein wenig Bedenken, dass sie Schadenersatz geltend machen will
Erstmal hat die Käuferin recht, dass du nicht einfach weiter verkaufen kannst wie du lustig bist, solange ein gültiger Kaufvertrag besteht.
Was für einen Schadensersatz soll sie denn geltend machen wollen wenn kein Schaden für sie entstanden ist?
und vielleicht so hofft, dass ich unerlaubter Weise meinen vertraglichen Pflichten nicht nachgehe.
Deine Frist hätte realistisch sein müssen. Eine Frist von 24 Stunden ist es nicht, 7 Tage jedoch eher. Ich würde ihr eine letzte Frist bis Freitag 23:59 geben. Sollte bis dahin kein Geldeingang eingehen, würde ich deutlich schreiben dass du vom Vertrag zurücktrittst und würde dann weiter verkaufen.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, wirst du hier nicht zwingend den kürzeren ziehen obwohl sie im Recht wäre zu sagen, ich will meine Ware. Du hast mehr als genug Zeit eingeräumt aktiv zu werden.
Doof formuliert. Ich meine eher, ich versuche ja jetzt eine Lösung zu finden. Habe auch nochmal gefragt, ob ich richtig annehme, wenn ich glaube dass kein Interesse mehr besteht und sie antwortet nicht mehr. Ich kann ja nun nicht eine Woche fragen, es kommt keine Rückmeldung und am Ende bin ich noch immer im Unrecht. Ich vermute sie hat mich blockiert.
Du weisst schon, daß Ebay Kleinanzeigen für persönliche Geschäfte gedacht ist: Treffen, ansehen, prüfen, zahlen, mitnehmen.
Alles Andere gibt nur Stress, vor allem bei solch teuren Gerätschaften. Wenn der Kunde vorab per Überweisung zahlt, hat er keine Sicherheit, die Ware zu erhalten. Zahlt er über Paypal o.ä., ist der Verkäufer evtl der Dumme.
Das könnte ich natürlich tun. Nur kann ich irgendwie darauf bestehen, dass sie zumindest mit mir kommuniziert? Ich weiß so ja überhaupt nicht, woran ich bin.