Anzeige wegen Kleinanzeigen?

3 Antworten

...es würde ein Kaufvertrag bestehen.

Völlig korrekt.

Der Käufer hat Anspruch auf seinen Artikel, da hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen ist.

Ich hätte vielleicht etwas mehr Geduld haben sollen, was den Zahlungseingang betrifft, aber besteht ein Kaufvertrag nicht erst wenn ich auch ihre Adresse habe?

Nein, der kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande.

Und wie ist das bei Privatkauf?

Schau mal hier:

Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag

Klicken: Kaufvertrag bei Kleinanzeigen

Klicken: Kleinanzeigen- mündlicher Kaufvertrag rechtskräftig oder nicht?

Aus diesem kann der Käufer Dich entlassen, er muss aber nicht.

Und wenn er darauf besteht, dann musst Du ihm einen gleichwertigen Ersatzartikel beschaffen oder Schadenersatz leisten; alternativ könnte der Käufer auch einen sog. Deckungskauf durchführen, Mehrkosten zu Deinen Lasten.

Bei so einem Aufstand möchte ich ihr auch garnicht mehr verkaufen!

Du hast bereits verkauft.

Sorry, aber mir ist es absolut schleierhaft, warum hier fast jeder Kleinanzeigen für einen rechtsfreien Raum hält.

Zudem hat sie mich angezeigt, weil ich sie gebeten habe, über Paypal Friends zu zahlen.

Tja...

Lässt Du Dir Waren oder Dienstleistungen per PayPal Family & Friends bezahlen oder zahlst damit und PayPal bekommt das mit, dann sieht PayPal das zu Recht als Gebührenumgehung an und kann Dich deswegen auch rausschmeißen.

So wie bei diesem Kollegen hier:

Klicken: PayPal hat mich gesperrt!

Strafrechtlich ist das übrigens auch nicht ohne:

Klicken: StGB §263

Und sorry, das steht alles in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen.

minziblatt 
Fragesteller
 17.03.2024, 12:13

danke für die Information!

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Ein Kaufvertrag besteht bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Ich verkaufe für diesen Preis. Ich nehme zu diesem Preis.

Deine Schilderung deutet darauf hin, dass ihr euch einig wart. Somit bestand aus meiner Sicht ein Kaufvertrag.

Ich glaube nicht, dass Du angezeigt wurdest. Viel zu viel Aufwand.

PayPal "könnte Dir was", wenn tatsächlich Ware mit Freunde gezahlt worden wäre.

minziblatt 
Fragesteller
 17.03.2024, 10:34

okay, dann war ich da einfach etwas voreilig. Sie hat mir allerdings einen Screenshot über eine Online Anzeige geschickt.

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Strafrechtlich ist das unspektakulär. Zivilrechtlich hat sie natürlich einen Anspruch auf die Sache aus dem Kaufvertrag.

minziblatt 
Fragesteller
 17.03.2024, 10:50

Ich habe kein Geld von ihr erhalten und hatte auch keine Adresse. Habe die Hosen anderweitig verkauft, was erwartet mich da jetzt?

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minziblatt 
Fragesteller
 17.03.2024, 10:58
@Jurafuchs

Aber wenn sie Anspruch auf den Artikel hat und ich ihn aber nicht mehr habe, das meine ich. Ich kann sie ja nicht mehr herzaubern. Und Geld habe ich auch keines von ihr und eine Adresse.

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Narrativium  17.03.2024, 12:12
@minziblatt
Aber wenn sie Anspruch auf den Artikel hat und ich ihn aber nicht mehr habe, das meine ich.

Dann wird es darauf hinauslaufen, dass du den Artikel andersweitig wieder bekommst, selbst wenn du ihn teurer wieder einkaufen musst. Kaufvertrag ist Kaufvertrag.

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minziblatt 
Fragesteller
 17.03.2024, 12:14
@Narrativium

Ich kann sie nicht kontaktieren (sie hat mich direkt blockiert dann) und habe keine Adresse. Ich kann es ihr nicht mal zukommen lassen!

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