Darf ein Sozialarbeiter*in einfach einen Alkoholtest am Klientel durchführen, obwohl keine staatliche Massnahme vorliegt, CH?

2 Antworten

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Alkoholkontrollen durch die Abgabe einer Blutprobe oder durch eine Atemalkoholanalyse nur mit der Einwilligung des jeweiligen Arbeitnehmers durchführen. Dies ergibt sich aus dem Persönlichkeitsrecht und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 des Grundgesetzes. Routinemäßige Kontrollen, um vorbeugend eine mögliche Alkoholabhängigkeit festzustellen, sind daher unzulässig. Fordert der Arbeitgeber also unangekündigt und ohne jeglichen Verdacht seine Mitarbeiter zu einem Alkoholtest auf, so können sie diesen verweigern. Hier wiegt die Wahrung der körperlichen Integrität und der Privatsphäre höher als die Interessen des Arbeitgebers an der Durchführung einer reinen Routinemaßnahme.

Liegt hingegen bei einem Mitarbeiter ein begründeter Verdacht auf Alkoholkonsum während der Arbeitszeit vor, so kann eine Kontrollmaßnahme seitens des Arbeitgebers durchaus gerechtfertigt sein. Ein begründeter Verdacht ist beispielsweise gegeben, wenn ein Mitarbeiter aufgrund persönlicher Wahrnehmungen den Hinweis auf Alkoholmissbrauch gibt. Eine Meldepflicht leitet sich im Übrigen aus den §§ 15, 16 ArbSchG ab. Für Kontrollmaßnahmen dieser Art ist allerdings die Zustimmung des Betriebsrates notwendige Voraussetzung, um sie durchführen zu können. Für die Einführung entsprechender Regelungen zur Überwachung des Alkoholverbots ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu berücksichtigen.

Quelle

ToGo2020 
Fragesteller
 09.12.2020, 08:12

Dies habe ich ebenfalls gefunden, also arbeitsmässig alles klar. Aber wie ist das eben im wohnbereich? Dazu fehlt mir die rechtslage

0
EzekyleAbaddon  09.12.2020, 08:16
@ToGo2020

Wo wohnt er denn bitte dass da irgendwelche Durchsuchungen stattfinden können?

Aber prinzipiell ist dies auch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Irgendwas Durchsuchen darf nur die Polizei.

Selbst in der Schule darf der Lehrer eigentlich keine Taschen durchsuchen, auch wenn dies oft praktiziert wird.

0
ToGo2020 
Fragesteller
 09.12.2020, 08:27
@EzekyleAbaddon

Er wohnt in einer Stiftung für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Unser Auftrag liegt nicht darin solche Tests oder eben Durchsuchungen zu unternehmen. Ich persönlich weigere mich und will das Recht des Klienten bewahren, allerdings brauche ich rechtliche Klärung dazu, denn bisher hatte ich mit anderen Argumenten kein Erfolg diese "Massnahme" zu unterbinden.

0

Vielleicht gibt es in der Wohneinrichtung ein allgemeines Alkoholverbot, dann sind solche Tests und Durchsuchungen durchaus legitim, wenn obendrein ein begründeter Verdacht vorliegt.

ToGo2020 
Fragesteller
 09.12.2020, 08:15

Es besteht kein konkretes Alkoholverbot in den Rahmenbedingungen. Aber auch wenn, rechtlich gesehen wird seine Integrität verletzt durch eine Durchführung einen Alkoholtest und haben auch keinen Auftrag einen durchzuführen.

0