Polizei Pusten verweigern?

13 Antworten

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Hallo NeoSunrise,

das Pusten in ein Atemkontrollgerät kannst Du immer verweigern.

Die Atemalkohlolmessung dient übrigens nie als Beweis, sondern nur als Anhalt um weitere Maßnahmen anzuordnen oder halt auch um von weiteren Maßnahmen abzusehen.

Eine Blutentnahme darf auch nur dann angeordnet werden, wenn der Verdacht von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorliegt. Dieses ist in der Regel immer dann der Fall, wenn es um Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr geht oder um bei anderen Straftaten die Zurechnungsfähigkeit feststellen zu können.

Unabhängig ob Du noch minderjährig oder erwachsen bist, darf eine Blutentnahme nicht angeordnet werden nur weil Du zu Fuß augenscheinlich unter Alkoholeinfluss rumläufst.

Im übrigen gibt es auch kein generelles Verbot für Minderjährige sich nachts draußen aufzuhalten. Das Jugendschutzgesetz regelt nur, dass Du Dich ab bestimmten Uhrzeiten nicht mehr an jugendgefährdeten Orten aufhalten darfst. Dazu zählen z.B. Discotheken.

Aber wenn Du zum Beispiel nachts mit freunden draußen zeltest und Deine Eltern erlauben das, ist das durchaus ok. Auch wenn Du eine Alkoholfahne hast, ist es nicht zwingend erforderlich, dass Du von der Polizei mitgenommen wirst.

Erst wenn Du augenscheinlich soviel Alkohol getrunken hast, dass Du eine Gefahr für Dich oder Andere da stellst, wirst Du mit zur Dienststelle genommen. Aber auch hier erfolgt keine Blutentnahme.

Es wird dann lediglich entschieden, ob Du die Nacht zur Ausnüchterung in der Zelle verbringst oder ob Du gar ins Krankenhaus musst. Bei Jugendlichen werden dann aber in der Regel die Eltern informiert, die Dich auch abholen können.

Achja, nochmal zum Promillewert. Dieser ist nicht der ausschlaggebende Punkt, ob Jemand mit zur Dienststelle genommen wird. Es gibt Leute, die müssen mit 1,0 Promille mit zur Dienststelle und zur Ausnüchterung kommen, weil die nicht mehr in der Lage sind sich auf den Beinen zu halten. Oder Umgekehrt, es haben schon einige mit 3,5 Promille gepustet, durften aber ihren weg fortsetzen, weil ihnen aufgrund ihrer Alkohllsucht und der damit verbunden Gewöhnung an den Alkohol durchaus zuzumuten war, dass sie sich sicher fortbewegen.

Schöne Grüße
TheGrow

Selbst bei Verdacht auf Alkoholisierung dürfte bei einem Aufgriff von Minderjährigen kein Bluttest gemacht werden. Was sollte der denn auch beweisen oder wofür sollte er gut sein? Ein Bluttest ist immer nur dann erlaubt, wenn es einen konkreten Tatverdacht für eine Ordnungswidrigkeit oder eine STraftat gibt. Das wäre im geschlderten Fall aber nicht so, so daß es schlicht keinen Grund gibt. Wenn ein Jugendlicher nachts alkoholisiert durch die Gegend läuft, begeht er nämlich nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit.

Das Pusten darf man immer verweigern. Das resultiert daraus, daß niemand verpflichtet ist, an einem Verfahren gegen ihn freiwillig mitzuwirken.

Also paß auf, sobald ein verdacht von einem Polizisten besteht das du Alkohol getrunken hast, können sie jederzeit dich zu einer Blutentnahme mitnehmen wenn du das sogenannte Blasen verweigerst! Die Promille im Blut kann hochgerechnet werden, aber nur wenn eine Straftat zugrunde liegt und die meinetwegen schon drei oder mehr Stunden zurück liegt!

Verweigern darf man das gar nicht. Man darf aber vor Gericht das Pusten nicht als Beweis für Alkoholisierung verwenden, dazu braucht es einen Bluttest.

allesmurks  18.08.2013, 19:46

Darf man auf jeden fall verweigern. Dann kommts drauf an, ob ein richter einen bluttest anordnet oder nicht.

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Ja, wenn man das Blasen verweigert ist ein Bluttest auf der Wache fällig, Das macht dann ein Arzt. Kostet viel Kohle. Dazu kann die Polizei dich zwingen, da siehst du alt aus mit dem Verweigern.

allesmurks  18.08.2013, 19:47

Die Polizei kann einen nicht dazu zwingen. Nur ein Richter.

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