Alkoholfahrt und Alkoholtest anfechtbar?

Hallo!

Ich wurde am Wochenende von der Polizei angehalten und zu einem Alkoholtest aufgefordert, welchen ich auch nachkam. Das Resultat waren 0,9 Promille und daraufhin ging es in das örtliche Polizeirevier zu einer Nachkontrolle. Die Einwilligung und Belehrung habe ich ohne zu zögern unterschrieben und nach erneutem Test, bestätigte sich der Wert. Hier nun meine erste Frage: Ist die Einwilligung, bzw. meine Unterschrift zu dieser, überhaupt gültig? Ein Rechtsgeschäft ist, laut BGB, unter Alkoholeinfluss nichtig. D.h., ein unterschriebener Kaufvertrag etc. wäre hinfällig. Zumal der Schock über die Kontrolle in Verbindung mit dem konsumierten Alkohol meine Entscheidungsfähigkeit beeinflussten.

Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende. Nach dem Test hat mich die Polizei wieder zurück zu meinem Auto chauffiert, mit dem Hinweis, mir ein Taxi zu rufen oder mit der Bahn nach Hause zu fahren. Ich weiß nicht, was mich an diesem Abend geritten hat, aber ich bin kurz darauf wieder ins Auto gestiegen und habe mich erneut auf den Weg nach Hause gemacht. Da die Promillegrenze unterhalb einer Straftat lag, wurde mir mein Führerschein auch brav wieder ausgehändigt. Es musste kommen, wie es kommen musste. Ich wurde erneut von Beamten angehalten und das Spielchen ging von vorne los.

Fakt ist! Das Polizeirevier war weit von meinem Auto entfernt. Ohne die in meinen Augen fahrlässige Bereitschaft der Polizei mich an mein Fahrzeug zurück zu verbringen, hätte ich höchstwahrscheinlich den Weg nach Hause eingeschlagen. Auch wäre eine Menge Zeit ins Land gegangen, um selbstständig dahin zurück zu gelangen. In dieser Zeit hätte ich das Geschehene rekapitulieren können und der Alkoholwert wäre wohlmöglich im grünen Bereich gewesen.

Nun die zweite Frage: Wie stehen die Chancen die zweite Tat juristisch anzufechten?

Gruß und Danke!

Auto, Recht, Gesetz, Alkoholtest

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