Fahrdienst (Taxi, Mietwagen u.s.w.) Drogen-und Alkoholtest?
Darf ein Unternehmer (Chef) eines Fahrdienst (Taxi, Mietwagen u.s.w.) bei seinen Beschäftigten (Fahrer) gelegentliche also Stichproben mäßig bei Dienstbeginn einen Drogen- und/oder Alkohol Schnelltest durchführen?
2 Antworten
In Deutschland ist so manches schwachsinniger Weise verboten, was sehr sinnvoll ist.
Aber diese Frage stellt sich nicht. Wer damit ein Problem hat, wäre nichts in einem Betrieb, wenn es meiner wäre.
Auf der einen Seite wird volle Verantwortung vom Unternehmer (und Mitarbeiter) verlangt, auf der anderen Seite aus jeder kooperativen Kontrolle ein Staatsakt gemacht. Sturm im Wasserglas? Was hat der Mitarbeiter zu befürchten?
Annahme:
- er hat Drogen genommen oder ist alkoholisiert
--> dann sind diese Tests also überfällig, und der Mitarbeiter begeht eine Straftat, oder wird gerade noch davon abgehalten
- er hat keine Drogen genommen und ist auch nicht alkoholisiert
--> das sollte der Normalzustand sein
In jedem Betrieb und bei z.B. jedem Verleih eines Fahrzeugs MUSS gesetzlich die Fahrerlaubnis aktuell überprüft werden. Und? Ist das ein Problem? Tut es weh?
Es verhindert für beide Seiten ungesetzliche Handlungen und bewahrt den Fahrer vor Straftaten.
Aber hier? Uiih, das ist ja furchtbar! Was sagt da unser Datenschutz dazu? Macht zwar keinerlei Sinn, aber egal, Datenschutz, Datenschutz!
Also: lieber Straftat, Straftat, Unfall, Schadenersatzforderung der Fahrgäste, Prozess. Ist ja viel einfacher so in Deutschland.
Kontrolle ist zwar kein Problem, aber man kann eines daraus machen.
Heiliger Bürokratius!!
Mein Chef sagt, wer sich verweigert, der hat etwas zu verbergen und kann am besten schon mal in Richtung Arbeitsamt/Jobcenter durchgehen.
Nur unter Verdacht und dann auch nur wenn der AN zustimmt...
Ja, das ist auch richtig ABER nur wenn der Arbeitnehmer diesen auch freiwillig machen möchte. Wenn nicht sind dem Arbeitgeber die Hände gebunden, vorerst.
Der Chef sagt, wer sich weigert hat was zu verbergen und kann abzischen, ...in Richtung Arbeitsamt/Jobcenter.
Ja, man muss halt beide Seiten sehen. Der Chef hat die Verantwortung zu tragen, sowie die Fürsorgepflicht. Dennoch darf KEIN Chef zu einem Alkohol und oder Drogentest zwingen. Wenn dann nur mit Begründung und mit der Polizei/Betriebsrat und dann aber auch nur wenn der Arbeitnehmer sein ja gibt.
Andererseits, wenn man nichts zu verbergen hat könnte man einem Test zustimmen.
Aber so wie es Dein Chef macht, würde ich keinen machen. Der darf deswegen niemanden Kündigen etc. in Probezeiten ist das dann natürlich schwierig da ich davon ausgehe, dass er dann höchst wahrscheinlich nicht verlängert.
... Betriebsrat mit 15 Mitarbeiter gibt's hier nicht, und eines ist ganz klar, hat dich erst einmal der Chef auf der Abschlussliste, ist es nur eine Frage der Zeit, bis man weg ist vom Fenster ☝️
Dann liegt es bei jedem selbst ob er den Test macht oder nicht. Ich würde mich dennoch zu nichts drängen lassen. Zur Not mit Rechtsbeistand Abhilfe schaffen
...dann kannst dir gleich nen neuen Arbeitsplatz suchen, wenn du denkst dem mit nem Rechtsanwalt auf den Pelz rücken zu müssen ☝️
Dennoch kann er bei nicht ablegen des Test's dich nicht kündigen, ohne irgendeine Klausel in Deinem AV. Wenn, dann kann man hier auf Abfindung klagen, da wäre der Rechtsberater der bessere Ansprechpartner.
Wirst du einen Test machen wenn er von Dir verlangt wird?
Klar mache ich die Tests mit, kein Bock auf Entlassung.
Verdacht gibt es in diesem Sinne nicht, da derart Kontrolle quasi jeden Mitarbeiter (Fahrer) in unregelmäßigen Abständen spontan betrifft.