1.Zustellung des Mahnbescheids:
Der Mahnbescheid wird vom Gericht an die Mieter zugestellt. Dies geschieht in der Regel durch die Post. Die Mieter erhalten also tatsächlich parallel ein Schreiben mit dem Mahnbescheid.
2.Reaktionsfrist:
Die Mieter haben ab Zustellung des Mahnbescheids zwei Wochen Zeit, um auf den Bescheid zu reagieren. Sie können entweder die Forderung begleichen oder Widerspruch einlegen, wenn sie mit der Forderung nicht einverstanden sind.
3.Keine Reaktion oder Zahlung: Wenn die Mieter nicht innerhalb der Frist zahlen oder Widerspruch einlegen, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beim Gericht beantragen. Dieser gibt Ihnen das Recht, die Forderung zwangsweise einzutreiben, beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher.
4.Widerspruch gegen den Mahnbescheid:
Wenn die Mieter Widerspruch einlegen, wird das Mahnverfahren in ein reguläres Gerichtsverfahren übergeleitet. Das bedeutet, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird, und Sie müssen Ihre Forderungen dort begründen und nachweisen.
5. Gerichtliches Verfahren
Im Falle eines Widerspruchs wird das Gericht Sie informieren, und es kann zu einem Gerichtstermin kommen, bei dem beide Parteien ihre Standpunkte darlegen können.
Es ist wichtig, alle Fristen und Formalitäten einzuhalten, um Ihre Rechte zu wahren. Bei komplexeren Angelegenheiten kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen.
Den Antrag auf Vollstreckung legst du beim Jeweiligen Gericht bei Dir ein.
Sollte es nach der Vollstreckung keine Reaktion geben, dann den Gerichtsvollzieher bestimmen, der alles weiter (eidesstattliche Erklärung, etc.) ins Rollen bringt. Die Kosten anfangs trägst du, bis zur vollstreckung, danach wird alles was an kosten entsteht dem Aktenzeichen zu gerechnet. Aber 1:1 ist das keine Garantie, bis dato kann sich Gesetzmäßigkeiten ändern.