In der Regel wird das alles im Nachgang mit erhalt deiner Kündigung, vom HR mit Dir besprochen.

Ob und wieviel Freizeit und/oder mit Lohn anteilig verrechnet wird, hängt dann davon ab, was Du verhandeln kannst.

Sollte es aus Betrieblichen Gründen nicht möglich sein Dir deine Überstunden nicht zu gewähren, so müssen die mit Austritt aus dem Unternehmen, voll ausgezahlt werden.

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na klar, wenn man kein selbstwertgefühl mehr hat und sich an so einen "Mann" klammert, dann ist das vollkommen ok, sich beleidigen und erniedrigen zu lassen, um dann natürlich den schönsten Geschlechtsverkehr vollziehen. Um danach nochmal gesagt zu bekommen wie scheiße man ist.👍

Also ganz ehrlich....erzähle das mal deinen Freundeskreis...sofern da welche sind

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Also, die "Faustregel" besagt, die Länge von deinem Mittelfinger bis zum Ende der Handinnenfläche, ist ausreichend. Nicht falsch verstehen, ich habe noch keine Frau gefragt ob die Länge so ok ist, aber über die Jahre habe ich persönlich auch durch Unterhaltungen, unabhängig meiner These, viele Männliche Kollegen das identische sagen hören. Diesbezüglich auch von Frauen.

Alles was meiner Meinung nach länger als 18cm ist, ist für die Frau unangenehm und eventuell auch mit Schmerzen verbunden....wie gesagt pauschal kann man das aber nicht sagen, jede Frau hat andere Empfindungen, was auch gut so ist.

Und ich würde auch eher behaupten das die breite des Penis ebenfalls eine wichtige rolle spielt.

Dünn und Lang ist eher schlecht

Also mach Dir keine Gedanken über die Größe, wichtiger ist der Umfang und das man einen gepflegten Intimbereich hat.

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Wenn deine Eltern sich weigern, die erforderlichen Dokumente bereitzustellen, kann das tatsächlich ein Problem darstellen. In vielen Fällen sind die Nachweise über das Einkommen der Eltern erforderlich, um deinen Antrag zu bearbeiten. 

Eigenständiger Antrag: Ab deinem 25. Geburtstag kannst du versuchen, einen eigenen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, auch wenn du noch bei deinen Eltern lebst. Du solltest dabei argumentieren, dass du für dich selbst sorgen möchtest und dass du wirtschaftlich unabhängig bist. Dies kann jedoch je nach den spezifischen Regelungen des Jobcenters unterschiedlich gehandhabt werden.

Beratung: Es könnte hilfreich sein, dich an eine Beratungsstelle oder einen Sozialarbeiter zu wenden, um Unterstützung und Ratschläge zu erhalten. Sie können dir helfen, deinen Antrag korrekt auszufüllen und dir Tipps geben, wie du mit der Situation umgehen kannst.

Dokumentation: Falls möglich, dokumentiere deine Bemühungen, die Nachweise zu erhalten. Dies kann hilfreich sein, falls du später nachweisen musst, dass du alles versucht hast, um die erforderlichen Informationen zu bekommen.

Insgesamt ist es wichtig, proaktiv zu handeln und alle möglichen Optionen zu prüfen. Viel Erfolg und alles Gute für deinen bevorstehenden Geburtstag!

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Klar kannst Du dich jederzeit abmelden, aber mit dieser Abmeldung endet dein Anspruch auf Leistung vom Amt und du musst dann alles selbst zahlen, ganz wichtig auch deine Krankenversicherung...

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Hallo,

du hast nur eine Möglichkeit das, dass Amt Dir eine Wohnung mit UNTER 25 Jahren zahlt und das nennt sich Härtefall.

Du bist nun am Drücker deinen Bearbeiter davon zu überzeugen, dass ein Zusammenleben in Deinem Elternhaus nicht mehr möglich ist. Da gibt es einiges, Deine Eltern müssen sich dann e ebenfalls dazu äußern. Also wenn Du keine Probleme in deinem Elternhaus hast und Du wegen einer Arbeitsstelle/Weiterbildung nicht den Wohnort wechseln musst, sehe ich dahingehend leider keine andere Möglichkeit.

Hast du stress zuhause?

Und JA, die Bearbeitungszeit KANN mit unter 3 Monate dauern. Schließlich muss alles geprüft und genehmigt/abgelehnt werden. Sieh es mal von der Wirtschaftlichen. Wer zahlt für etwas (in deinem Fall eine Wohnung) wenn es doch auch andere, preislich effektivere Möglichkeiten gibt, an Dein Ziel zu kommen.

Hoffnung mach ich Dir keine großen aber Drücke Dir die Daumen!

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Hallo,

es ist zwar sehr unüblich, dass Lebensmittelfarbe den Geschmack beeinträchtigen aber man soll niemals nie sagen xD

Um was für LM -Farbe handelt es sich und ist es eine Paste oder Flüssig?

Ich bräuchte noch ein paar Infos zur Creme. Ist es eine Butter oder Sahnecreme?

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Das Gefühl nach einer vergewaltigung?

Hallo..

ich wurde letzte Woche Opfer eines sexuellen Übergriffs. Ich weiß nicht wie ich anfangen soll ich habe geschlafen und gemerkt das iwas gescheit.
mir kam das ganze aber wie ein Traum vor und ich habe es nicht zu 100% wahrgenommen. Leider und warum auch immer haben ich das Gefühl das es sich für den Moment nicht schlimm sondern eher „gut“ angefühlt hat bis ich am Schluss gemerkt haben was da eig grade wirklich passiert ist. Ich hätte mich eig wehren müssen iwas sagen müssen oder ich weiß nicht mich einfach anders verhalten müssen aber das tat ich nicht erst als alles vorbei war habe ich gemerkt das das grad ehrlich passiert ist und ich weder mit jmd Kontakt hatte noch meine Einstimmung zu iwas gegeben habe. Ich kann meine Gefühle die ich in dem Moment hatte überhaupt nicht nachvollziehen weil ich auf gar keinen Fall wollte was passiert ist. Ich hatte vorher monatelang keinen sexuellen Kontakt oder allgemein Kontakt zu einer männlichen Person und mir ging es gut dabei ich haben die Nähe und all das dazugehörige nicht vermisst oder iwas der gleichen. Es war alles wie ein Traum aus dem ich aufgewacht bin und sich alles zu einem alptraum entwickelt hat. Ich fühle mich absolut schuldig und ich weiß nicht wie ich mit diesem Gedanken umgehen soll.. Ich weiß ich kann die Zeit nicht zurückdrehen um mich anders verhalten zu können oder iwas aber ich kann mir nicht vorstellen das das normal ist wenn sowas passiert. Ich kann mich auch niemanden äußern weil ich mich so sehr dafür schäme. Ich weiß das das was der Täter gemacht hat nicht meine Schuld war aber vllt habe ich ja dazu beigetragen das er weiter gemacht hat und es für sich beendet hat.

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Es tut mir leid zu hören, dass du so etwas durchmachen musstest. Es ist vollkommen verständlich, dass du in einer solchen Situation verwirrt und verletzt bist. Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass du in keiner Weise schuld an dem bist, was passiert ist. Der Täter trägt die Verantwortung für seine Handlungen, nicht du.

Die Gefühle, die du beschreibst, sind nicht ungewöhnlich für Überlebende von sexueller Gewalt. Viele Menschen erleben ähnliche innere Konflikte und Schuldgefühle, auch wenn sie rational wissen, dass sie nicht verantwortlich sind. Es ist schwer, die eigenen Reaktionen in solch einem traumatischen Moment zu verarbeiten. Der menschliche Geist kann manchmal Schutzmechanismen aktivieren, die dazu führen, dass man Dinge anders wahrnimmt oder nicht sofort reagiert.

Es könnte hilfreich sein, mit jemandem darüber zu sprechen, der dir helfen kann, deine Gefühle zu verarbeiten. Das kann ein Therapeut oder eine Beratungsstelle sein, die auf sexuelle Gewalt spezialisiert ist. Dort kannst du in einem geschützten Raum über deine Erfahrungen sprechen, ohne verurteilt zu werden. Es ist wichtig, dass du deine Gefühle und Gedanken ausdrücken kannst, um einen Weg zu finden, damit umzugehen.

Bitte sei dir bewusst, dass es viele Menschen gibt, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und dass du nicht allein bist. Es ist mutig, darüber zu sprechen, und es ist ein wichtiger Schritt, um Heilung zu finden. Wenn du dich bereit fühlst, suche Unterstützung; es gibt Hilfe, die dich auf deinem Weg begleiten kann.

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In Deutschland hast du in der Regel Anspruch auf Krankengeld, wenn du gesetzlich krankenversichert bist und aufgrund einer Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig bist. Da du jedoch noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, könnte es komplizierter sein.

Da du noch immatrikuliert bist und nicht arbeitslos gemeldet, könntest du eventuell über die studentische Krankenversicherung versichert sein. In diesem Fall solltest du dich umgehend bei deiner Krankenkasse informieren, ob und wie du Krankengeld beantragen kannst.

Es ist auch wichtig, dass du der Personalleitung so schnell wie möglich Bescheid gibst, damit sie über deine Situation informiert ist. Das zeigt dein Interesse an der Stelle und deine Professionalität. Es könnte sein, dass sie dir bei der Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit entgegenkommen.

Wobei ich je nachdem was Du für eine Stelle und Position hast, denken könnte, dass eventuell dann kein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Das wäre natürlich äußerst ärgerlich, die meisten AG suchen aber Händeringend nach Personal, ich Drück Dir die Daumen!

Ich empfehle dir, die genauen Bedingungen mit deiner Krankenkasse zu klären und eventuell rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, falls du unsicher bist. Gute Besserung!

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"alles klar, bis dann 🤙"

?

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Ist die Waschmaschine ein neu Gerät?

am besten mal ein anderes Programm ausprobieren. Sollte es dort nicht weiter gehen dann das Schleuderprogramm nutzen.

Was heißt eigentlich tut sich nichts mehr....wie lange hast Du gewartet?

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1.Zustellung des Mahnbescheids:

 Der Mahnbescheid wird vom Gericht an die Mieter zugestellt. Dies geschieht in der Regel durch die Post. Die Mieter erhalten also tatsächlich parallel ein Schreiben mit dem Mahnbescheid.

2.Reaktionsfrist:

Die Mieter haben ab Zustellung des Mahnbescheids zwei Wochen Zeit, um auf den Bescheid zu reagieren. Sie können entweder die Forderung begleichen oder Widerspruch einlegen, wenn sie mit der Forderung nicht einverstanden sind.

3.Keine Reaktion oder Zahlung: Wenn die Mieter nicht innerhalb der Frist zahlen oder Widerspruch einlegen, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beim Gericht beantragen. Dieser gibt Ihnen das Recht, die Forderung zwangsweise einzutreiben, beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher.

4.Widerspruch gegen den Mahnbescheid:

Wenn die Mieter Widerspruch einlegen, wird das Mahnverfahren in ein reguläres Gerichtsverfahren übergeleitet. Das bedeutet, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird, und Sie müssen Ihre Forderungen dort begründen und nachweisen.

5. Gerichtliches Verfahren

Im Falle eines Widerspruchs wird das Gericht Sie informieren, und es kann zu einem Gerichtstermin kommen, bei dem beide Parteien ihre Standpunkte darlegen können.

Es ist wichtig, alle Fristen und Formalitäten einzuhalten, um Ihre Rechte zu wahren. Bei komplexeren Angelegenheiten kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen.

Den Antrag auf Vollstreckung legst du beim Jeweiligen Gericht bei Dir ein.

Sollte es nach der Vollstreckung keine Reaktion geben, dann den Gerichtsvollzieher bestimmen, der alles weiter (eidesstattliche Erklärung, etc.) ins Rollen bringt. Die Kosten anfangs trägst du, bis zur vollstreckung, danach wird alles was an kosten entsteht dem Aktenzeichen zu gerechnet. Aber 1:1 ist das keine Garantie, bis dato kann sich Gesetzmäßigkeiten ändern.

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