Stimmt das wirklich, dass ein Taxi-Fahrer gar keinen Rabatt anbieten darf?!
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5 Antworten
Jein, innerhalb des Pflichtfahrgebietes, also im Geltungsbereich der Behörde die die Konzession erteilt hat, gelten Festpreise und dort dürfen die Taxiunternehmen ihre Preise nicht selbst festlegen.
Ausserhalb des Pflichtfahrgebietes, also wenn man zum Beispiel mit dem Taxi in eine andere Stadt fährt, können die Fahrer auch Pauschalpreise anbieten.
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes (z. B. innerhalb der Großstadt) könnte das Aushandeln abweichender Fahrpreise verboten sein. (Wobei es dort auch für bestimmte Relationen Festpreise geben kann, zum Beispiel vom Bahnhof zur Kaserne oder vom Bahnhof zum Krankenhaus. Die Erfahrung habe ich als Fahrgast selbst gemacht.)
Für Fernfahrten werden öfters Festpreise ausgehandelt. Diese müssen nicht in allen Fällen billiger sein als der Taxameter-Preis. In der Zeitung habe ich sogar mal von Taxifahrern gelesen, die sich geweigert haben, in der Silvesternacht einen Fahrgast zum Taxameter-Preis zu einem 40 km entfernten Ziel in einer Nachbarstadt zu fahren. Der Taxifahrer bestand auf einem höheren Festpreis. Die Taxizentrale bot dem Fahrgast auf Beschwerde nur an, kostenlos ein anderes Taxi zu schicken, worüber Fahrgast und Taxifahrer gleich sauer waren.
In Seinem Heimatgebiet muss sich der Taxifahrer an die festgelegte Gebührenordnung halten. Wenn man allerdings eine weitere Strecke mit dem Taxi fahren möchte kann man den Preis frei aushandeln.
Je nach Fahrgebiet.
Im Pflichtfahrgebiet darf er keine Vergünstigungen anbieten. Da muss er aber auch alles fahren, auch wenn es nur 50 Meter sind weil einem der Koffer zu schwer!
Wenn er seine Lizenz behalten will, sollte er sich an die Vereinbarungen halten, auch ein Busfahrer darf ja nicht.
Nur bei Fernfahrten darf er dürfen, wenn denn sein Fahrgast es wünscht.