Darf man unbewohnte Planeten für sich beanspruchen?

11 Antworten

Selbstverständlich darfst Du das.

Angenommen es gäbe interstellar Raumfahrt so kann jede Einzelperson und jede Organisation für sich beanspruchen was immer sie will.

Dann kommt es darauf an ob Du oder die Organisation in der Lage ist den erhobenen Anspruch gegen die Ansprüche Anderer durchzusetzen.

Ob der beanspruchte Planet bewohnt ist oder nicht ist nur von Belang im Aufwand Deine Ansprüche gegen die Indigenen durchzusetzen.

Betrachte die Geschichte der Kolonisation unseres Planeten, genauso geht es interstellar weiter - es sei denn wir treffen auf weiter entwickelte Aliens, dann geht es gegen uns.

Der erste Schritt zur Antwort wäre - in welchem Rechtskreis bewegt man sich überhaupt? Wer soll was gegenüber wem beanspruchen?
- die verdammten Details - ...
Manche Nationen beanspruchen pauschal den gesammten Weltraum für sich, andere schließen Abkommen, daß sowas nicht möglich ist. Es gibt keinen allgemein akzeptierten Konsens dazu.
D.h. den erforderliche Rechtskreis, in dem man Deine Frage klären / beantworten könnte, GIBT ES NICHT.
Ich würde sagen - mach was Du willst und laß Dich nicht erwischen. ;)
Rechtssicherheit ist da reine Theorie.

Woher ich das weiß:Hobby

"Rein rechtlich"? In den Grundbuchämtern finden sich bislang keine Einträge zu Liegenschaften auf fernen Planeten.

Das bürgerliche Gesetzbuch kennt so wenig Regelungen zu interplanetaren Gebietsansprüchen wie z.B. zur Approbationsordnung der Weihnachtsmänner oder zu Rassenzuchtordnungen für Osterhasen.

Falls Du trotzdem eine Erlaubnis suchst zur Realisierung Deiner Gebietsansprüche auf der Venus, ich erteile sie Dir ausdrücklich!

Wer ist die Erde? Nein das darfst du mit ziemlicher Sicherheit nicht, denn seit der eine Mann den Mond für sich beansprucht hat und Grundstücke verkauft hat, darf glaube ich kein Mensch mehr irgendwas im Weltraum besitzen.