Gerichtliches und Außergerichtliches Mahnverfahren Unterschied?

4 Antworten

Es gibt kein "außergerichtliches mahnverfahren".

Man kann (ohne Einbeziehung des Gerichts = außergerichtlich) mahnen. Das kann jeder machen. Man kann auch einen Anwalt damit beauftragen. Stichwort Mahnung oder außergerichtliches Aufforderungsschreiben (beim Anwalt).

Mit Einbeziehung des Gerichts läuft das ganze dann als "gerichtliches Mahnverfahren". Stichwort Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid. Das muss man bei Gericht beantragen, den Antrag kann prinzipiell aber auch jeder machen.

Das sollte eigentlich reichen, um jetzt selber weiter zu googeln. :)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rechtsanwaltsfachangestellte

Der Unterschied ist schnell erklärt.

Solange noch das "außergerichtliche" Mahnverfahren läuft, bekommst du Briefe...aber es hat noch keine wahrnehmbaren Konsequenzen, außer dass immer mehr Mahngebühren anfallen. Da können auch Anschreiben oder gar E-Mails von dubiosen Betrügern dabei sein, die dir suggerieren wollen, du würdest ihnen etwas schulden.

Das gerichtliche Mahnverfahren: Mit dem Mahnbescheid bist du auf der Schuldnerliste registriert, nach 14 tagen ist der unwidersprochene Mahnbescheid rechtskräftig (auch wenn er von Betrügern veranlasst wurde!). Das Mahngericht prüft nämlich nicht die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderung.

Mit einem rechtskräftigen Mahnbescheid kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Der geht dann im letzten Schritt ans Gerichtsvollzieherbüro und der Kuckuckkleber wird aktiv. Dann wird die Schuld zwangsweise eingetrieben durch Pfändung...verbunden mit Zinsen und Gebühren.

DerCaveman  10.12.2020, 01:51

Zudem waere noch auf die jeweilige Auswirkung auf die Verjaehrung. Die ist ja beim gerichtlichen Mahnverfahren eine voellig andere als bei aussergerichtlichen Mahnungen. Worin der Unterschied liegt und warum, kann der FS aber leicht selbst recherchieren.

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Außergerichtlich sind die Mahnungen, die Dir vor dem Brief vom Gericht zugeschickt werden.

Nach Ablauf der letzten Zahlungsfrist (3. Mahnung) kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Das ist der Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Ein außergerichtliches Mahnverfahren gibt es nicht. Man kann aber außergerichtlich eine Mahnung verschicken, die diverse Rechtsfolgen hat bzw. haben kann.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist in den §§ 688 ff. ZPO geregelt.