Gerichtliches Mahnverfahren Inkassobüro?

9 Antworten

Vielleicht solltest du erst mal sagen worum es überhaupt genau geht, hinzu kommt noch wer der Gläubiger ist.

Denn nur dann kann man Menschen auch helfen wenn man Informationen bekommt. Wer ist der Gläubiger, wie setzt sich die Forderung zusammen wären z.b. zwei elementare Fragen.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.
treptowers 
Fragesteller
 22.08.2021, 15:20

Wenn Du 17 Jahre Inkassoerfahrung hast dann solltest Du wissen zu wem EOS DID gehört. Otto GmbH & Co KG.

Inkassodienst wurde am 16.11.16 beauftrag von Otto

Hauptforderung 25.5.16

179,91

Verzugsschaden

37,00

Inkassovergütung

109,20

geleistet Zahlung (natürlich)

0

Gesamtkosten

362,13

Ich habe von Otto NIE eine Mahnung bekommen.

Außerdem ist für mich das ganze verjährt.

0
treptowers 
Fragesteller
 22.08.2021, 15:24
@treptowers

Weiterer Verzugsschaden insb. Zinsen bis 03.07.21

36,02

Gesamtkosten

362,13

inkl.

Geschäftsgebühr

58,20

Anlagenpauschale

11,70

0
Comp4ny  23.08.2021, 18:00
@treptowers
Wenn Du 17 Jahre Inkassoerfahrung hast dann solltest Du wissen zu wem EOS DID gehört. Otto GmbH & Co KG.

Natürlich weiß ich das, aber wenn man in der Eingangsfrage OTTO nicht erwähnt, kann man nicht wissen warum EOS fordert. Die fordern nämlich nicht nur für OTTO.

Ich habe von Otto NIE eine Mahnung bekommen.
Außerdem ist für mich das ganze verjährt.

Die o.g. Posten, bis auf die HF + die Zinsen, sind okay.
Wäre da nicht, sofern deine Aussage stimmt, dass du nie Mahnungen erhalten hast (nachweispflichtig) und die Verjährung. Hier wäre also OTTO bzw. EOS in der Nachweispflicht dass dich Inkassoforderungen innerhalb der Frist erhalten wurden.

Sollte dies nicht nachweisbar sein, so ist die Forderung verjährt.

Inkassodienst wurde am 16.11.16 beauftrag von Otto
  • HF okay
  • Verzugsschaden (setzt sich woraus zusammen? Nachweispflichtig)
  • Inkassovergütung (wäre überhöht und nicht detailiert - unzulässig)
  • Weiterer Verzugsschaden insb. Zinsen bis 03.07.21 (wäre bei 38,95 mit Stand heute)
  • 2. Posten Inkasogebühr
  • 2. Posten Auslagen

die letzten beiden Posten wären unzulässig, maximal 0.3 RVG --> 15.00 € Inkassogebühr (einmalig) + 3,00 € Auslagen.

Warum hier also 2x offensichtlich Inkassogebühren berechtigt werden, lassen wir im Raum. Wäre unzulässig.

Aber das Totschlagargument, wenn die Forderung berechtigt und nicht verjährt wäre, ist frolgendes:

Inkassodienst wurde am 16.11.16 beauftrag von Otto

Und damit fallen ALLE Posten auf 0,00 € (außer HF + Zinsen - laut genannter Forderung) da Konzerninkasso.

❗ ❗ Empfehlung: ❗ ❗ Widerspruch schreiben (Verjährung + Konzerninkasso) ggf. Mahnbescheid widersprechen mit genannter Begründung, ggf. Vollsteckungsbescheid.

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treptowers 
Fragesteller
 24.08.2021, 14:00
@Comp4ny

Danke für Deine Erklärung. Nun frage ich mich aber ob ich nicht einfach abwarten soll ob da ein gerichtlicher Mahnbescheid folgt ? Habe es mir gestern noch einmal durchgelesen ( liegt momentan woanders )... Wir prüfen eventuell die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens .... Wie Du schreibst kann ich dem ( und muss dann ) ach widersprechen... Die drohen auch mit "Kontopfändung".... Ich denk mir halt immer wenn ich da jetzt antworte und denen widerspreche sehen die das als eine Art "Geständnis".... oder habe ich dann einen SCHUFA Eintrag ? Wie gesagt ich hab da nie was bestellt etc wie beschrieben....

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Comp4ny  24.08.2021, 17:04
@treptowers
Ich denk mir halt immer wenn ich da jetzt antworte und denen widerspreche sehen die das als eine Art "Geständnis".... oder habe ich dann einen SCHUFA Eintrag ?

Genau das Gegenteil ist der Fall, wenn du nicht widersprichst. Damit erlaubst dass sie dir einen Schufaeintrag machen können und schweigen könnte als stilles Eingeständnis gewertet werden.

Nur unbestrittene Forderungen dürfen in dir Schufa eingetragen werden.

Daher ist es Ratsam einen solchen Widerspruch genau jetzt zu machen, mit Verweis oben genannter Dinge UND (!!!!) Verweis dass du jeglichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid widersprechen wirst. Stichpunkt: Schadenminderungspflicht.

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treptowers 
Fragesteller
 01.09.2021, 14:33
@Comp4ny

Hallo. Heute kam ein weiterer Brief von EOS DID.

"Aufgrund des Hinweises , dass Sie die in Rede stehende Bestellung nicht aufgegeben haben und der von uns umgehend eingeleiteten Prüfung bestätigen wir Ihnen, dass die Forderung zur Forderungsnummer xxxx nicht Sie betrifft"

Ja sowas :-)

Ist es jetzt meinerseits noch sinnvoll eine Schufa Auskunft zu beantragen ?

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Comp4ny  01.09.2021, 16:57
@treptowers
Ja sowas :-)

Na das ist doch gut ;)

Ist es jetzt meinerseits noch sinnvoll eine Schufa Auskunft zu beantragen ?

1x im Jahr kannst du eine Kostenlose Schufauskunft beantragen. Die ist bissl versteckt, aber *hier* wäre der Link dazu. Das ganze nennt sich "Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)".

Sinnvoll ist es immer mal reinzuschauen ob das Inkasso dir nen Eintrag verpasst hat.

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In einem gerichtlichen Mahnverfahren gibt es einen Gerichtstermin. Dort muss die Gläubigerseite nachweisen, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Kann sie das nicht, wird man auch nicht zu einer Zahlung verurteilt.

Schwierig wird es in dem Fall, wenn jemand anderes auf deinen Namen bestellt haben sollte. Dann gibt es vermutlich irgendeine Art von Nachweis auf Gläubigerseite. Wenn du allerdings bestreitest das gewesen zu sein, müssen sie das mehr liefern. Und wenn Lieferadresse oder worum es auch geht nicht zu dir passen, wird das schnell schwierig.

Ronox  21.08.2021, 20:33
In einem gerichtlichen Mahnverfahren gibt es einen Gerichtstermin. Dort muss die Gläubigerseite nachweisen, dass die Forderung gerechtfertigt ist.

Nein. Das ist ja gerade der Witz des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das kürzt das Klageverfahren mit mündlicher Verhandlung ab.

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Comp4ny  21.08.2021, 23:23
In einem gerichtlichen Mahnverfahren gibt es einen Gerichtstermin. Dort muss die Gläubigerseite nachweisen, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Kann sie das nicht, wird man auch nicht zu einer Zahlung verurteilt.

Keine Ahnung woher du diese Information hast, aber sie ist komplett falsch. Denn auf jedem Mahnbescheid steht ganz klar drauf unmissverständlich, diese Forderung ist ungeprüft.

Da gibt es keinen Gerichtstermin, da gibt es keine Nachweispflicht oder sonstiges. Zumindest nicht solange bis der Schuldner innerhalb von 14 Tagen dem gerichtlichen Mahnverfahren widerspricht.

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Ein Mahnbescheid hat auch nicht die Aufgabe die Forderung zu prüfen sondern nur festzustellen ob sie bestritten wird. Wird sie nicht bestritten wird sie tituliert, also eintreibbar gemacht. Wird sie bestritten wird das verfahren beendet, der Gläubiger kann dann das Gerichtsverfahren starten bei dem er die Forderung beweisen muss.

Was haben wir hier für en Scheissland ?

Vielleicht erst einmal genauer informieren, bevor man diesen Begriff in den Mund nimmt.

Heisst ich kann bei Gericht für jeden sowas anfordern ohne Begrund ?

Ja, und du kannst auch jeden verklagen, den du möchtest. Auch die Bundeskanzlerin. Die andere Frage ist, ob das Erfolg hat. Und so liegt es auch im gerichtlichen Mahnverfahren.

Und ich soll beweisen das ich was bestellt habe ?

Die Beweislast trägt der Anspruchssteller. Hier also das Inkassobüro bzw. der Gläubiger. Das gilt aber nur, wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird. Ansonsten wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Aber so ist es auch im regulären Klageverfahren mit dem Versäumnisurteil.

verreisterNutzer  22.08.2021, 00:09

Und wenn der Inkasso sich dann nach Widerspruch gegen den MB immer noch im Recht sieht , müßte er den zivilgerichtlichen Weg gehen und konkrete Beweise liefern . DANN würdest allerdings auch DU angehört werden zur Sache @ treptowers .

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Immer locker bleiben.

Fordern kann man immer. Das bedeutet aber noch lange nicht, daß man der Forderung nachkommen muß.

Jetzt wird mir ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht.

Dann laß' sie doch drohen.

Ich kenne weder die Fa , noch habe ich was bestellt.

Dann weise die Forderung papierschriftlich zurück bzw. ersuche papierschriftlich um Zunsendung eines Nachweises über die Forderungsgrundlage.