Gerichtlichen Mahnverfahren, Gegenmaßnahmen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hilft nur Widerspruch.

Im gerichtlichen Verfahren muss er dann den Vertrag vorlegen, wenn er seine Forderung erfolgreich geltend machen will.

Eventuell passiert nach dem Widerspruch auch nichts mehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Erst einmal dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Das ist ganz wichtig. Sonst könnte der "gültig" werden. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung zu recht besteht.

Sollte er dann tatsächlich ein Gerichtsverfahren einleiten, was recht unwahrscheinlich ist, da er finanziell in Vorleistung gehen muss, schnappst Du Dir einen Anwalt.

Das wird so teuer nicht. Der Gegner hätte den zu zahlen. Hat er kein Geld bleibst Du aber leider auf den Kosten sitzen. Und den vermuteten Prozeßbetrug zeigst Du dann einfach an.

Na ja, bei einem Gerichtsverfahren muss er auch beweisen können, dass Du jenen Vertrag unterschrieben hast.

Aber dazu kommt es ja hier gar nicht, also musst Du letztendlich dringend Widerspruch einlegen. Im Mahnverfahren wird nämlich erstmal nicht geprüft, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Das kann man 'einfach so' anstrengen. Am Ende steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Und den interessiert nicht, ob es einen Vetrag gibt, der will nur Geld haben.

Der „Widerspruch“ ist das einzige Mittel, der mit für deinen Fall so spontan in den Sinn kommt. Den solltest du aber unbedingt ausschöpfen - zu deinem eigenen Schutz.

Denn wie bereits erwähnt wird im Mahnverfahren nicht geprüft, ob der Anspruch wirklich besteht oder nicht.

Liebe Grüsse ☀️💋☀️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften / 4. Semester

xXM72019291Xx  15.01.2022, 00:52

Der Widerspruch ist dein Konzept

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