Arbeitsunfall?

1 Antwort

Ja, bis zum Ende der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber zahlen.

Danach zahlt die zuständige BG, wenn Du dann noch Arbeitsunfähig bist. Du solltest Dich dann deswegen mit der BG in Verbindung setzen, wenn absehbar ist, dass Du nach Deinem Ausscheiden noch weiter Arbeitsunfähig bist.