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Fremde haben meinen Garten besetzt, muss ich ggf. vor der Polizei meine Pachtverträge vorzeigen?

Hallo,

ich habe heute herausgefunden, dass anscheinend mir vollkommen fremde Leute versuchen meinen Garten zu besetzen, indem sie dort ohne mein Erlaubnis teils aufwendige Arbeiten verrichten.

Der Garten ist über den Sommer verwildert, da ich erst im Herbst beginnen wollte alles zurückzuschneiden.

Zudem hat sich in Jahrzehnten der Familienpacht und einigen Jahren, in denen noch Freunde den Garten mitgenutzt hatten, einiges an Gerümpel angesammelt, welches durch die Fremden weggefahren wurde. Auch die Schuppen sind jetzt tip top aufgeräumt.

Einen jungen Typen mit Fahrrad habe ich heute vom Garten wegfahren sehen, er hat das Türchen wieder hinter sich geschlossen. Anschließend habe ich entdeckt, was alles im Garten gemacht wurde, nachdem ich 6 Wochen lang nicht mehr auf dem Grundstück war.

Leider sind die Türchen grade nicht mit einem Schloss gesichert, das werde ich in 3 Tagen nachholen, und auch den Hinweis anbringen, dass dies ein Privatgrundstück ist mit "Betreten verboten!"

Weiteres Betreten wäre dann ja Hausfriedensbruch, und nach 6 Wochen dürfte noch kein Gewohnheitsrecht gelten.

Falls dennoch nochmal einer dieser Gartenbesetzer mein Grundstück betreten sollte, wäre meine Frage, ob ich vor der Polizei rechtlich nachweisen muss, dass ich die Pächterin des Grundstücks bin.

Der Garten besteht nämlich im Grunde genommen aus 2 Grundstücken, die nebeneinander liegen. Eines hat mein Opa ca. 1960 gepachtet, und der Pachtvertrag wurde auf mich im Jahre 2013 umgeschrieben.

Das andere Grundstück hat mein Opa 1986 dazugepachtet, und ich habe dazu keine Unterlagen mehr.

Meine Großeltern sind schon seit mehreren Jahren verstorben, und es wurde schon vor ihrem Tod keine Pacht mehr an den Eigentümer gezahlt, da wohl deren Konto durch deren Tod aufgelöst wurde oder dergleichen.

Ich möchte mich ungern über die Grundbücher der Stadt informieren, wem jetzt eigentlich dieser neuere Gartenteil gehört, da ich nach über 15 Jahren keinen Stein ins Rollen bringen möchte.

Die alten Eigentümer lebten etwa 400 km entfernt, und ich nehme an, dass deren Besitzurkunde über das Grundstück längst in Vergessenheit geraten ist.

Nun ist meine Frage: Muss ich rechtlich nachweisen, dass ich die Pächterin bin, wenn die Truppe trotz Schlössern und Hinweisschildern in meinem Garten weiterhin Heinzelmännchen spielt?

Garten, Polizei, Recht, Besetzung, Privatgrundstück

1000er gedrosselt auf 48ps in 2020?

Hallo Leute. Ich möchte im Voraus betonen, dass ich nicht die Absicht habe, eine Straftat zu begehen oder den folgenden Beitrag in die Realität umzusetzen. Hier also meine Frage. Ich würde mir sehr gerne einen tausender holen und habe aller Voraussicht nach das Geld relativ zeitnah dafür zusammen. Mein Traum Bike ist eine 1000er mit über 150 PS und ich träume seit meiner Kindheit davon, mir dieses Bike irgendwann zu holen. Jetzt rückt dieser Traum in starke Reichweite und könnte mir diesen tatsächlich erfüllen. Jetzt gibt es leider in Deutschland die Regelung, dass man mit dem A2 Führerschein nur Bikes mit bis zu 95 ps drosseln darf. Deshalb frage ich mich beziehungsweise euch, was die Konsequenzen wären, wenn man ein zu starkes Bike trotzdem auf 48 PS drosseln würde. Ich bin mir relativ sicher, dass das Trotzdem fahren ohne Führerschein wäre aber hätte da ganz gerne mal die Sicherheit. Ebenso würde ich gerne wissen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Polizei einen anhält und das dann kontrolliert, wie stark das Bike ist oder von wann der Lappen stamm (Besitzstandschutz)?Anmerken möchte ich hier noch, dass ich von keinem eine Moralpredigt möchte oder irgendwelche Kommentare zu der Sinnhaftigkeit einer Drossel. Ich Hätte gerne lediglich Antworten auf die gestellte Frage.
Mit freundlichen Grüßen Grüßen und danke im Vorraus

Motorrad, Polizei, Führerscheinentzug, Polizeikontrolle, fahren-ohne-fahrerlaubnis, Strafbarkeit, Führerscheinklasse A2, Auto und Motorrad

Mittlerer Dienst Polizei Zusage?

Hallo,

Ich weiß gerade nicht ob ich mich freuen soll oder nicht.

Ich habe heute meinen Einstellungstest für den gehobenen Dienst gehabt. Für den gehobenen Dienst habe ich keine Direktzusage, weshalb ich in die Warteschlange gekommen bin (zirka 104 P.) Direktzusage ist bei 108 Punkten. Jedoch hat der Mann mir gesagt, dass das jedes Jahr etwas mehr runter geht. Somit kann es Anfang nächsten Jahres dazu kommen, dass der Grenzwert von 108 auf 104 geht. Im letzten Jahr ist er auch von 108 auf zirka 104 oder 105.

Ich habe nun den Platz beim mittleren Dienst September 2021, also eine Direktzusage, sobald aber der Anruf oder Brief kommt, könnte ich auch den Platz beim gehobeben im Juli 2020 bekommen. Das Gute ist also, ich steh nicht auf dem Trockenen. Vielleicht kommt der Anruf nicht, jedoch kann ich dann zu 100% im September dann anfangen.

Ich hab mich gefreut, aber mein dad sagt ich werde beim mittleren Dienst arm und ka was. Das ist aber mein Traumjob und ich möchte die Strapazen aber auch schönen Momente dort durchziehen.

Trotzdem hab ich jetzt so ein ungutes Gefühl. Sollte ich in den mittleren Dienst kommen, saß ich 3 Jahre im Gymnasium, aber für was? Oder können nur die vom mittleren in den gehobenen Dienst aufsteigen, die ein Abitur geschrieben haben, da man ja dort studieren muss?

Habt ihr vielleicht für mich ein paar aufbauende Worte, ich brauch das :(

;D

Naja schade wäre es schon, aber ich würde auch in den mittleren Dienst dann.

Was denkt ihr?

Danke euch

Schule, Polizei, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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