Duales Studium Polizei: bei nicht bestehen, Gehalt wieder abgeben?

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Das ist korrekt so. Beim ersten Mal durchfallen werden - je nach Bundesland - 10% der Bezüge gekürzt. Wenn man die Abschlussprüfung wiederholt nicht besteht, muss man die Anwärterbezüge zurückzahlen.

Bei der Polizei Hamburg unterschreibt man Folgendes:

Akademie der Polizei Hamburg / Kürzung Anwärtergrundbetrag 10/2018

Erklärung zur möglichen Kürzung des Anwärtergrundbetrages „Ich bin darüber belehrt worden, dass gemäß § 72 Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG) der Anwärtergrundbetrag bis auf 30 Prozent des Grundgehalts der Stufe 1 des jeweiligen Einstiegsamtes (A 7 bzw. A 9) herabgesetzt werden kann,

a) wenn ich die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden habe,

b) ich die Zwischenprüfung nicht bestanden habe,

c) ich einen Leistungsnachweis nicht erbracht habe, oder

d) wenn sich die Ausbildungszeit durch einen von mir zu vertretenden Grund verzögert.“

Erläuterung: Nichtvon der Anwärterin/dem Anwärter zu vertreten sind z.B. Krankheit sowie Zeiten des Mutterschaftsurlaubes.Eine Kürzung kommt aus den vorgenannten Gründen nur in Betracht, wenn sich wegen der aufgeführten Tatbestände der Vorbereitungsdienst verlängert. Der Zeitraum der Kürzung der Anwärterbezüge beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das für die Kürzung maßgebende Ereignis fällt. Er darf nicht länger sein als der Zeitraum, um den sich der Vorbereitungsdienst aus den vorgenannten Gründen verlängert.

Das regeln die Landesregierungen eigenständig. Da muss man schauen, was das Beamtenrecht des Landes dafür vorsieht. NDS macht z.B. Rückzahlungsverpflichtungen nur, wenn man freiwillig ausscheidet.

Es kann also sehr gut sein! Die Anwärter arbeiten ja nicht. Sie studieren und bekommen üppigen Sold dafür.

Gruß S.