Von Polizei aufgeschrieben?
Hallo allerseits
Gestern Abend sind wir zu 5. (zwischen 14-16 Jahre) noch an einem See gechillt und dann so um 23 Uhr kamen 2 Polizisten in Zivil und haben etwas von Lärmbelästigung gesagt und dann haben die die einen Ausweis dabei hatten den gezeigt und die anderen haben dann ihren Namen angegeben.
Was haben wir zu befürchten? Ich hätte jetzt gesagt nichts weil Lärmbelästigung ist meiner Meinung nach die harmloseste Widrigkeit die man machen kann.
4 Antworten
Ihr habt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nichts zu befürchten und werdet auch nichts mehr hören.
Das Erfassen der Personendaten ist Standart. Wenn im Zuge dieser Nacht weitere Beschwerden oder z.B. Sachbeschädigungen o.ä. aufgetreten wären, dann wüsste die Polizei schonmal, bei wem sie nachfragen.
Die Eltern werden informiert. Außerdem hättet ihr gar nicht mehr draußen sein dürfen. Aber wahrscheinlich kommt nichts, lasst es eine kleine Vorwarnung sein, und lasst es in Zukunft.
Dafür sind die Eltern da, nennt sich Fürsorgepflicht bzw. Aufsichtspflicht, die wurde nicht nachgegangen.
Wie kommst du darauf, dass die Eltern hier ihre Aufsichtspflicht verletzt haben? Darauf deutet in der Frage nichts hin. Sie duerfen ihren Kindern erlauben, sich nachts im Freien aufzuhalten.
Ob die überhaupt "Echt" waren oder 2 sich nur eine Gaudi erlaubt haben steht auch noch auf einem anderen Blatt Papier!😉😎
Die älteren hätten dafür Sorgen können, dass die jüngeren nach Hause gebracht werden und nicht bis dreiundzwanzig Uhr herumlungern.
Kein Verantwortungsbewusstsein mehr bei den Jugendlichen.
Da die Polizei mit dem Jugendamt zusammen arbeiten, werden diese informiert.
Im schlimmsten Fall bekommen die Eltern Besuch vom Jugendamt.
Warum nicht? Es gibt keine gesetzlichen "Sperrzeiten", in denen Minderjaehrige nicht "draussen" sein duerfen.