Über Bahngleise?
ich denke mal das es für jede Bahngleise eine Unterführung gibt. Ich bin letztens über eine Bahngleise gegangen, weil ich nicht wüsste das es eine Unterführung dafür gibt und wurde erwischt. Der Polizist hatte mir nur gesagt das ich es lassen soll. Ich habe ihm gesagt das ich von der Unterführung nichts wusste. Er hatte nur meinen Ausweis. Die Frage ist bekommt man jetzt einen brief nach Hause oder nicht (ich bin 12 Jahre alt) Er hat sich auch nichts aufgeschrieben.
9 Antworten
Der Polizist hat eine Belehrung vorgenommen und Deine Angaben durch das Vorzeigen des Ausweises auf Plausibilität geprüft. Damit dürfte der Vorgang abgeschlossen sein.
Bedenke jedoch bitte:
Züge kommen schnell und lautlos. Einen Zug zu sehen, kann schon heißen, nicht mehr (im schwierigen Untergrund der Gleise) fort zu kommen. Züge sind schnell und erzeugen auch noch direkt am Gleis einen starken Sog, auf den Zug zu. Schon viele haben sich da verschätzt und erzeugten einen Zwischenfall wegen "Personenschaden".
Also: Nicht machen!
Für das Überqueren der Gleise gibt es ein festes "Protokoll" für Bahnpersonal, das erlernt und eingehalten wird. "Bahnbetriebsfremde" überqueren Gleise nur an dafür eingerichteten Überwegen und Bahnübergängen, sonst definitiv nicht! Wenn "keine Mittel und Wege" für eine Überquerung vorhanden zu sein scheinen, dann bitte dem Gleis bis zum nächsten Übergang folgen.
Schau Dir bitte auch an: Weg vom Gleis! Und Sicherheit an Bahnanlagen!
Das ist doch genau eine deutliche Antwort, so kann auch ein junger Mensch das verstehen. Dankeschön
Prinzipiell gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
In dem Fall (nichts aufgeschrieben), würde es mich wundern, wenn da was käme.
Mit der Ermahnung ist die Sache erledigt. Aber lass so einen zukünftig so einen Quatsch. Es ist nicht umsonst verboten und du willst doch sicher noch ein paar Jahre leben, oder?
Bußgelder können gegen Kinder unter 14 Jahren übrigens grundsätzlich nicht verhängt werden (§ 12 Abs. 1 OWiG). Eine Bestrafung wäre also Sache der Eltern.
nein, bekommst nichts
Trotzdem - man hat auf Gleisen nichts zu suchen. Jetzt weißt es. Wenn nicht weißt wo du rüber kannst, dann schau mit deinem Smartphone, wo die nächste Querung/Unterführung ist wo du rüber kannst.
Immer schön aufpassen und nicht sterben !
Hi, nö da kommt nix mehr.
Kinder werden bei Ordnungswidrigkeiten meist lediglich verwarnt und die Sache ist erledigt.
Erwachsene müssten zahlen. Bei Übertreten der Gleise waren es glaube ich 25 €
Allerdings ist man ab 7 Jahren deliktfähig (§ 828 Abs. 3 BGB) und kann damit zivilrechtlich für Schäden belangt werden, die man verursacht (z.B. durch Streckensperrung). Hier ist es offensichtlich nicht dazu gekommen, es ist aber gut, sich darüber im Klaren zu sein.