Identitätsdiebstahl?
Hallo,
vor rund 2 Jahren habe ich mein alten Personal Ausweis verloren ich habe in abgemeldet und mir wurde gesagt wenn sich einer damit ausweisen tut wird er beschlagnahmt der man meinte noch so zu mir gut das sie in abmelden weil es sein könnte das sich jemand als mich ausgeben könnte und ich dadurch eine Anzeige bekommen könnte.
vor 4 Monaten bekam ich ein Vorladung von der Polizei das ich angeblich mit koks erwischt wurde und ich mich mit meinen Ausweis ausgeweißt habe da ich keine Zeit hatte bin ich nicht zum Termin gegangen und gestern habe ich ein Brief vom Amtsgericht bekommen und werde angeklagt wie soll ich denen jetzt beweisen das ich mit der Sache nix zu tun habe.
3 Antworten
Nimm Dir einen Anwalt. Wenn der Ausweis abgelaufen bzw. verloren gemeldet ist, sollte der eigentlich leichtes Spiel haben.
Du implizierst "vor 4 Monaten bekam ich ein Vorladung von der Polizei das ich angeblich mit koks erwischt wurde", dass sich der Dieb mit deinem Ausweis auswies und dieser nicht auf Verlustmeldung überprüft worden ist.
Das du nicht zur Vorladung gegangen warst, hast du selber vermasselt. Glückwunsch!
Du gehst vor das Amtsgericht und schildest die Lage. Dazu nimmst du den Beleg der Verlustmeldung mit und gut ist.
Aber ich glaube dir, ehrlich gesagt, kein Wort. Eine Identitätsprüfung mit falschem oder als Verlust gemeldetem Ausweis führt IMMER zu einer Nachkontrolle und Abklärungen. In deinem Fall wäre das bei der Festnahme des Diebes aufgefallen.
Ich hatte an den Tag halt keine Zeit.
und es ist deine Sache ob du mir glaubst oder nicht , ich meine ich frage euch hier nach Rat wie ich das jetzt tuen sollte das mit der Verlustmeldung habe ich ja schon und das werde ich vor Gericht zeigen
Hol dir einen Anwalt und erklär ihm und dem Gericht die sache