Kann ein Kontrolleur meine Adresse herausfinden?
Hallo,
Ich hatte folgende Situation mit einem Kontrolleur in der Bahn:
Ich habe beim Einsteigen in ein Zug ein Online-Ticket gekauft und habe ihn bezahlt als ich bereits 2-3 Minuten im Zug saß. Als kurz darauf der Kontrolleur kam, meinte er sehr unfreundlich zu mir, dass das Ticket ungültig sei, da er nach der Abfahrt bezahlt wurde. Er verlangte schließlich meinen Ausweis um ein Strafzettel zu schreiben. Ich habe ihm erklären wollen, dass ich doch ein Ticket habe und meine Intention nicht war schwarz zu fahren, demnach wollte ich meinen Ausweis nicht hergeben. Er sagte dann, dass ich trotzdem für das Ticket zur Überprüfung einen Ausweis zeigen muss. Schließlich zeigte ich meinen Führerschein und er nutzte dies um meine Daten aufzuschreiben und verlangte eine Adresse, die ich ihm nicht gesagt habe. Er meinte dann, dass er mich anzeigen wird und ist gegangen. Bekomme ich jetzt einen Brief nachhause, auch wenn er meine Adresse nicht hat? Die Polizei war nicht mit involviert. Kann er nachträglich noch was beweisen?
Vielen Dank
6 Antworten
Hallo,
klar kann man über den Namen und den Führerschein die Adresse herausfinden!
Ich sehe allerdings, genauso wie Du, hier keinerlei Verstoß, wenn in 1-3 Minuten nach Abfahrt das Ticket gelöst wurden (Online oder am Automaten im Zug)!
Anders ist es , wenn es wesentlich nach Abfahrt gelöst wurde (also erst, wenn der Kontrolleuer zu sehen war!).
Wenn es also so, wie Du es schreibst auch zeitlich war, kannst Du gegen einen Bescheid in Einspruch gehen. Dazu muss aber der Fahrschein noch im Handy gespeichert sein!
Grüße aus Leipzig
Du spielst auf diesen Satz an:
In Nahverkehrszügen und der S-Bahn muss das Ticket auf jeden Fall vor der Abfahrt gelöst haben.
Das steht zwar da, aber was, wenn am Abfahrtshaltepunkt kein Fahrkartenautomat existiert oder der defekt ist?
Ich war Kontrolleur im Nahverker (Bahn, Straßenbahn und Bus), - nicht alles was im Netz steht stimmt!
Dein Link ist ein Nutzer
"Martin Schuster, Rudolfstraße 11, 10245 Berlin"
und keine offizelle DB-Seite!!
Nochmal: Es geht um ein ONLINETICKET - das hat mit Fahrkartenautomaten NICHTS zu tun.
https://www.bahn.de/service/buchung/digitales-ticket
Zitat:
Ticket im Nahverkehr bis kurz vor Abfahrt buchen
Jetzt willst du aber hier nur rumstänkern!!
Dein Zitat steht unter Vorteilen des Onlinetickets!!!!
Eine Zeile darüber steht:
"Ticket im Fernverkehr bis 10 Minuten nach Abfahrt (auch bei Verspätung) buchen"
Gerade im Nahverkehr besteht aber das Problem....
Was willst du du denn außer stänkern, mit solch einem "Dummgeschwätz"!
Wie alt bist du eigentlich? Welchen Teil von "Fernverkehr bis 10 Min nach Abfahrt" bzw "Nahverkehr bis kurz VOR Abfahrt" verstehst du nicht? Lass es die morgen von einem Erwachsenen erklären.
Könnte er das auch wenn er mein Ticket nur gescannt hätte aber ich ihm meinen Führerschein nicht gezeigt hätte?
Nein, aber dann hätter die polizei verständigt, die dann die Personalien festgestellt hätten (entweder durch den PA/Pass oder im Revier, durch eine Personenkontrolle - also mit Besuch der von Dir angegeben Adresse!)
Er hat dich also mit einer nicht gültigen Fahrkarte angetroffen. Das kostet im günstigsten Fall 60€. Wenn er deine Trickserei mit dem späten Bezahlen zur Anzeige bringt kann noch eine Erschleichung von Leistungen hinzukommen.
Richtig lesen! Da steht, extra nochmal abgetippt:
...habe ihn bezahlt als ich bereits 2-3 Minuten im Zug saß...
Offenbar bist Du noch nie mit einer Bahn gefahren, in der ein Automat steht, an dem man
nach dem Einsteigen
eine gültige Fahrkarte kaufen kann!
Wenn dann eine Oma vor dir steht und nach 5 Minuten erst ihren Fahrschein bezahlt hat - dann hast Du erst nach 6 Minuten einen
gültigen
Fahrschein!
Übrigens auch Online...
Es gibt Funklöcher in der Bahnstrecke!!!
Ja das mit dem Lesen hat so seine Tücken wenn man nicht aufpasst. Also für dich die Erklärung:
Es handelt sich um ein ONLINETICKET > die müssen VOR der Abfahrt gekauft werden (das schliesst den Bezahlvorgang mit ein).
Ich habe es bezahlt und erst dann hat er mein Ticket gescannt?
Die Deutsche Bahn schreibt, dass man sich in Fernverkehrszügen bis maximal 10 Minuten nach Abfahrt ein Ticket kaufen kann und darf. Das bedeutet ich trifft keinerlei Schuld und das kannst du denen auch genau so sagen.
Eine Anzeige wegen Schwarzfahren bekommst du wegen Erschleichung von Leistungen.
Die war ja nicht der Fall
Müssen die Kontrolleure nicht mit einem aussteigen und die Polizei rufen bei sowas? Kann er im Nachhinein überhaupt etwas beweisen wenn sowas sein sollte?
Nö, müssen sie nicht.
Er braucht nichts zu beweisen, er hat dich ja erwischt und du hast dich ausgewiesen. Er weiss, dass du es warst.
Die brauch er auch nicht, Name und Geburtsdatum reichen vollkomen, die Polizei kann dich anhand dessen problemlos identifizieren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten an einen Fahrschein zu kommen, eine dieser Möglichkeiten hast DU genutzt.
Hast Du das ONLINE Tiket gelöst, als der Kontrolleur Dich gesehen hat?
Du hättest den Kontrolleuer auch fragen können, ob Du bei ihm künftig ein Tiket bekommen kannst. Und natürlich sagst Du, wenn Du hier mitfährst, brauchst DU keinen Führerschein.
Den Ausweis nicht dabeizuhaben ist nicht schlimm.
Nach Abfahrt ist es zu spät.
https://bahnauskunft.info/ticket-im-zug-kaufen/