In Polizeidatenbank bei mündlicher Verwarnung?
Hey, ich wurde heute von der Polizei angehalten weil ich vergessen habe beim Ausparken zu blinken. Der Polizist wollte meinen Führerschein und meine Fahrzeugpapiere sehen und meinte danach zu mir dass ich mich ordentlich zusammengeschissen fühlen soll und mich nur mündlich verwarnt, dann hat er mir einen schönen Tag gewünscht, hat noch was im Auto gemacht und ist das weg gefahren. Meine Frage ist ob jetzt mein Kennzeichen oder meine Daten bei der Polizei hinterlegt sind und ob da jetzt noch irgendwas auf mich zukommt?
Ich bin auch noch in der Probezeit, da ich meinen Führerschein erst seit einem halben Jahr habe (bin 18)
4 Antworten
Bei einer mündlichen Verwarnung gibt es keine weiteren rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Der Polizist hat da im Rahmen seiner freien Entscheidung gehandelt und dich nicht mit einem Bußgeld belegt, sondern dir lediglich eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. Er hat dich damit vor einem Bußgeld "bewahrt" und es letztlich nur gut gemeint mit dir.
Vergleichbar mit einem Kind das du ermahnst etwas nicht nochmal zu tun ohne weitere Sanktionen (Hausarrest etc.) dabei zu verhängen.
Hi, nein. Wenn das so wäre, würde die Datenbank überquillen :D
Du bist noch mal glimpflich davon gekommen. Dein Name wird auch nicht im polizeilichen Auskunfts- und Abfragesystem erscheinen, weil in diesem Fall dort nichts erfasst wird.
Nein.