Hallo zusammen,
In §114 und §115 StGB liest man diesen Satz "Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen".
Was bedeutet dies genau?
Heißt das z.b. auch Mitarbeiter von private Sicherheitsdienstunternehmen sein können? Welche private Personenkreise sind es, außer die Feuerwehr, Rettungsdienste und seit neusten auch Pflegekräfte?
Anlass meiner Frage ist, das ich mal mit einem Mann unterhalten habe, der selber als Security gearbeitet hat und er findet es ein Unding, das Fachkräfte von Sicherheitsdienstunternehmen nicht unter dem Schutz der §113 bis §115 stehen und ist der Meinung, das der Gesetzgeber sich auch mal darüber Gedanken machen soll, da Übergriffe auf Security-Mitarbeiter auch angestiegen ist.