Auch das Hausrecht unterliegt den rechtlichen Schranken.
Ein Beispiel ist, dass ein Türsteher einer Diskothek keine Leute, aufgrund der Hautfarbe bzw. Herkunft abweisen darf.
Wer Hausrecht hat, egal wo, der steht damit nicht über dem Gesetz.
Auch das Hausrecht unterliegt den rechtlichen Schranken.
Ein Beispiel ist, dass ein Türsteher einer Diskothek keine Leute, aufgrund der Hautfarbe bzw. Herkunft abweisen darf.
Wer Hausrecht hat, egal wo, der steht damit nicht über dem Gesetz.
Nein, auch ich bin der Meinung, dass private Sicherheitsdienste nicht dieselben Befugnisse wie die Polizei haben sollen. Doch schon seit 2002 gibt es Überlegungen und Diskussionen, so ein Vorhaben, wonach private Sicherheitsdienste dieselben Befugnisse haben sollen wie die Polizei, gesetzlich zu regeln.
Aber die Mehrheit in Deutschland ist dagegen, denn das staatliche Gewaltmonopol gehört auch nicht in den Händen der privaten Sicherheitsdienstfirmen.
An dem Song kann ich mich auch noch daran erinnern, hatte auch in so einem Geschäft ein Praktikum gemacht, da lief auch die Trailer-DVD in dem der Text "durch die Gassen" mehrmals zu hören war und nicht nur als Strophe wie in dem Titel "Verpiss dich" von TicTacToe.
Hallo,
Anders als Ladeninhaber, müssen Atteste vom Betreiber von Bus und Bahnen akzeptiert werden, jedoch muss dieses Attest mitgeführt und auf verlangen vorgezeigt werden.
Der Türsteher hat zwar im Auftrage des Besitzers das "Hausrecht", aber auch das Hausrecht hat Grenzen. Wenn jemand, wie hier im diesem Fall auf Grund seine Hautfarbe oder Herkunft nicht rein gelassen wird, dann liegt eine Diskriminierung vor.
Das ist in diesem Fall liegt ein Verstoß gegen das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vor.
Denn wer Hausrecht hat, sollte im klaren sein, das er damit nicht über dem Gesetz steht.
Hallo,
Ich weiß das diese Frage schon 4 Jahre alt ist, aber dennoch möchte ich was dazu beitragen.
Bei meinem alten Arbeitsplatz in der Zeit wo ich weder ein Auto noch einen Führerschein besaß, fuhr ich mit dem Zug nach Hause und da kommt es schon mal vor, das die S-Bahnfahrer entweder ihre Kinder oder sonst jemanden mit in den Führerstand mitnehmen. Insbesondere konnte ich im Jahr 2009 erinnern, da hat ein S-Bahnfahrer gern mal seine Freundin mit in den Führerstand mitgenommen.
Aber im Nachbarort, wohn einer, der bei der DB arbeitet (mittlerweile ist er in Rente) und habe ihn gefragt, ob die S-Bahnfahrer sowas machen dürfen. Er hatte dies Verneit, man darf zumindest nicht ohne Genehmigung.
Alleedings dürfen private Sicherheitsdienste keine Bußgelder verhängen!
Nur die Deutsche Bahn hat das Hausrecht. Damit meine ich, das allein für die Durchsetzung der Hausordnung in den Bahnhöfe die Deutsche Bahn verantwortlich ist, aber nicht die Bundespolizei.
Zudem hat die DBAG und ihre Beauftragten in den Bahnhöfen und Züge nur ein eingeschränktes Hausrecht.
Das gilt aber nicht, wenn deine Inhalte von Facebook gelöscht wurde.
Das hängt davon ab, wie es in der Hausordnung des AEZ geregelt ist, aber ich würde den Hund auch nicht überall mitnehmen, da es für den auch Stress bedeuten kann.
Also man sollte entweder zuerst die Schuhe ausziehen und dann kann man die Füße auf dem Sitz legen, wird aber meistens nur Geduldet.
Was man auch machen kann, zum Beispiel Zeitungspapier oder eine Plastiktüte unter die Füße legen, dann dürfte es auch keine Probleme geben.
Genau! Dieses was aussieht wie ein Lenkrat dient zum beschleunigen der Lok. In Österreich haben manche Lokomotiven die bis einschl. 1985 gebaut wurden, haben zum schalten der Fahrstufen Schalträder.
Ich würde es lieber lasssen, sonst fliegst du von der Schulung und es könnte sonst Ärger für Dich enstehen.