Protokoll schreiben (Polizei)?

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Eine schriftliche Zeugenaussage kann handschriftlich erfolgen oder elektronisch verfasst und dann ausgedruckt werden. Wenn die Aussage handschriftlich erfolgt, bietet es sich aber an, dass der Unterzeichner (also deine Freundin) auch die Aussage selbst schreibt - die abweichende Handschrift könnte sonst für Fragen sorgen. Und natürlich muss deine Freundin die Aussage unterschreiben.

Die Aussage sollte alles enthalten, was der Zeuge selbst wahrgenommen hat. Dazu bietet sich ein chronologischer Aufbau an. Klar erkennbar sollte sein, was der Zeuge gesehen hat, was er gehört hat und was er nicht gesehen oder gehört hat. Wenn Vermutungen angestellt werden, muss aus der Aussage hervorgehen, dass es sich nur um eine Vermutung handelt und welche Gründe der Zeuge für diese Vermutung hat.

Wichtig ist dabei, dass der Inhalt der Aussage auch mit dem übereinstimmt, was deine Freundin tatsächlich wahrgenommen hat, denn deine Freundin muss die Aussage unterschreiben und ggf. vor Gericht aussagen und dabei den Inhalt schriftliche Zeugenaussage bestätigen. Es ist also nicht empfehlenswert, dass DU die Aussage allein schreibst und sie dann nur unterschreibt. Hilfe bei Formulierung und Struktur ist natürlich kein Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist