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Polizeidienstuntauglich trotz vorheriger Tauglichkeit "unzureichendes Sehvermögen bds. ohne Korrektur"?

Hallo,

ich wurde bei der Polizei nach 10 Monaten Auswahlverfahren am letzten Tag bei der polizeiärztlichen Untersuchung aufgrund von fehlendem Sehvermögen ohne Korrektur als polizeidienstuntauglich eingestuft.

"unzureichendes Sehvermögen bds. ohne Korrektur"

Ich musste schon im Februar einen augenärztlichen Befundbericht einreichen. Die Sehstärke ohne Brille betrug dort 30 %. (Man brauch min. 30 % wenn man über 20 ist) ich konnte also im Auswahlverfahren weiter machen. Ich habe auch alles sehr gut bestanden mit einem ROW über 100. Hätte also sofort eine Zusage gehabt.

Bei der polizeiärztlichen Untersuchung, nachdem alles bestanden war, kam dann noch der Sehtest, bei dem meine Sehstärke unter 25 % lag, weswegen ich nun ausgeschieden bin.

Ich habe nun 30 Tage Zeit, mich schriftlich dazu zu äußern.

Jetzt zu meiner Frage:

Wenn ich beim Augenarzt jetzt wieder die 30 % erreiche, was sehr gut sein kann, da bei mir aufgrund meines Studiums und viel PC Arbeit die Sehstärke manchmal variiert je nachdem wie viel ich am PC sitze, müssen sie mich dann wieder als polizeidiensttauglich einstufen? Wenn nicht, kann ich dann klagen? Lohnt es sich zu klagen, wenn ich wirklich die 30 % erreiche? Bekomme ich eine neue Einladung zum Sehtest, wenn ich jetzt wieder die 30 % erreiche beim Augenarzt?

Irgendjemand Erfahrungen mit so einer Situation?

Polizei, Gesundheit und Medizin, Sehstärke, Sehtest, sehvermoegen, Polizei NRW, Ausbildung und Studium, Polizeiärztliche Untersuchung, Polizei Auswahlverfahren

Strafe wenn man nicht beim Grundwehrdienst in Österreich erscheint?

Guten Abend,

ich habe damals bei der Stellung (österreich) eine Zivildiensterklärung abgegeben, damit ich neben dem Zivildienst meine Selbstständigkeit weiter ausführen kann. Diese Erklärung wurde offenbar verschlampt... Jetzt muss ich in 2 Wochen einrücken. Bin selbstständig und habe Fixkosten von rund 2.800€ / Monat (Auto, Miete Büro und Wohnung). Um auf den Punkt zu kommen: Beim Bundesheer wurde mir unfreundlich verklickert, dass ich unter meinen Vorraussetzungen nicht mehr als maximal 600 Euro pro Monat verdienen kann. Deswegen würde ich das nächste halbe Jahr, jeden Monat mindestens 2.200€ minus machen. Des weiteren müsste ich meine Firma in dieser Zeit schließen also würden mir auch Kunden verloren gehen. Habe bereits nach einer Befreiung vom Bundesheer aus wirtschaftlichen Gründen angesucht. Diese wurde abgelehnt. Des weiteren habe ich mit einem befreundetem Stellungsarzt und meinem Hausarzt gesprochen - diese meinten eine Untauglichkeit vorzutäuschen ist nicht möglich. Hierfür benötigt man echte Befunde da nur der zutreffende Stellungsarzt eine Untauglichkeit feststellen kann. Jetzt wollte ich mal wissen was passiert, wenn ich nicht beim Bundesheer erscheine. Kommt dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe oder die Militärpolizei? Wenn ja - wie hoch wäre eine Geldstrafe / wie lange dauert diese Freiheitsstrafe? Ist man nach der Strafe vom Wehrdienst / Zivildienst befreit?

Über hilfreiche Informationen wäre ich wirklich sehr dankbar.

Liebe Grüße,

Felix

Polizei, Recht, Grundwehrdienst, Jura, Militär, Österreich

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