Polizei Beleidigung unter Alkohol?

3 Antworten

Beleidigung ist ein Antragsdelikt, bei dem der Geschädigte Strafantrag stellen muss, damit überhaupt Strafverfolgung stattfindet. Bei Beamten gibt es jedoch eine Besonderheit, auch der Dienstvorgesetzte des Geschädigten kann Strafantrag stellen. Selbst wenn es der Geschädigte nicht will, der Dienstvorgesetzte wird zwangsläufig Kenntnis von dem Vorfall erhalten und alleine auf Grund der Häufung solcher Vorfälle Strafantrag stellen. Stelle dich also darauf ein, dass du in nächster Zeit Post von der Staatsanwaltschaft bekommen wirst.

Und ja, ich weiß, in solchen Fällen war es immer ein Freund.

Da wird er Post von der Polizei bekommen und vorgeladen

Er kann sich auf einige hundert Euro Geldstrafe gefasst machen!