Muss ich zu einer Vorladung der Polizei wegen Beamtenbeleidigung erscheinen?

9 Antworten

Der Tatbestand einer "Beamtenbeleidigung" existiert nicht. Polizisten sind genauso "normale" Bürger wie andere auch. Es ist also eine "einfache Beleidigung"! Denn vor dem Gesetz sind alle gleich! 

Und die Polizei kann dich einladen, aber nicht vorladen. Auch hat die Polizei nicht das Recht eine Vorladung durchzusetzen. Vorladen darf nur das Gericht. 

Folglich musst du einer Vorladung von der Polizei nicht folge leisten und brauchst auch keinerlei Aussage zu machen! 

Ob dies allerdings taktisch klug ist/wäre ist wieder eine andere Sache. 

Bastiramo 
Fragesteller
 23.04.2016, 21:30

War im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer und bei der Blutabnahme.Im Affekt passiert, da die Polizei mich auf den Boden riss und meine Knie rampunierten.

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Hallo,

rechtlich gesehen schließe ich mich meinen Vorrednern an. Du musst bei der Polizei nicht erscheinen. Weiter besitzt du als Beschuldigter im Strafverfahren ein Aussageverweigerungsrecht. Hierzu sei noch anzumerken: Selbst wenn du eine Aussage machst, kannst du sie vor Gericht widerrufen. Macht wenig Sinn, geht aber und ist nerviger Alltag.

Jetzt zur Praxis. Du hast betrunken einen Polizisten beleidigt. Ich denke der Sachverhalt war etwas "härter", als die Frage erscheinen lässt. Denn viele Beleidigungen werden von Polizisten nicht mehr beanzeigt. Weiter wird es Zeugen der Beleidigung geben und wenn es nur der Streifenpartner des Polizisten ist. Gibt es genug Zeugen deiner verbalen Handlung bringt es dir nichts zu der Vorladung "nicht" zu erscheinen. Es würde aber definitiv für dich sprechen, wenn du erscheinst, Reue zeigst und sich entschuldigst. Auch was eine mögliche Strafe angeht.

Gruß

Weidler4711  14.03.2019, 02:48

Was meinst du mit Zeugen? Auch Zeugen vom Hörensagen, d.h. ein Polizist sagt das einem anderen und der protokolliert das. Dann hat man einen Zeugen vom Hörensagen. Wenn man das 30 mal macht, bekommt man eine Menge zusammen und ist klar im Recht.

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Weidler4711  14.03.2019, 02:50

Er kann ja die Akte bei Gericht einsehen und auch abschreiben.

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Aus rechtlicher Sicht musst du dieser Vorladung nicht nachkommen. Weiter dürftest du bei der Befragung die Aussage verweigern. Du musst dort gar nichts aussagen. Wenn du etwas aussagst, kann diese Aussage später gegen dich verwendet werden. 

Soweit die graue Theorie. Entscheidend für dein weiteres Vorgehen dürfte die Beweislage sein. Ist diese eindeutig, kannst du hingehen, deine Aussage machen und den reuigen Sünder machen. In vielen Fällen, aber eben auch nicht immer, wirkt das. 

Wenn du dir unsicher bist, wie die Beweislage aussieht, kannst du ja mal hingehen und dir anhören, was sie zu sagen haben. Du kannst dann immer noch entscheiden, ob du etwas sagen willst. 

Wenn du dir ziemlich sicher bist, dass die Polizei gegen dich nichts in der Hand hat, kannst du der Vorladung auch fern bleiben. Dann aber musst du damit rechnen, dass die Polizei alles, was sie hat, auch verwenden wird.

Bastiramo 
Fragesteller
 23.04.2016, 21:39

Sehr gut geschrieben.Werde deinen Rat befolgen.

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Du bist glaub ich nicht verpflichtet ... Ansonsten kannst du hin gehen ,dich entschuldigen und erklären ,dass du dich an nichts mehr erinnerst oder das nicht warst