Antwort
Der Tatbestand einer "Beamtenbeleidigung" existiert nicht. Polizisten sind genauso "normale" Bürger wie andere auch. Es ist also eine "einfache Beleidigung"! Denn vor dem Gesetz sind alle gleich!
Und die Polizei kann dich einladen, aber nicht vorladen. Auch hat die Polizei nicht das Recht eine Vorladung durchzusetzen. Vorladen darf nur das Gericht.
Folglich musst du einer Vorladung von der Polizei nicht folge leisten und brauchst auch keinerlei Aussage zu machen!
Ob dies allerdings taktisch klug ist/wäre ist wieder eine andere Sache.