Ist das schon Beamtenbeleidigung?

7 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Es gibt im Strafgesetzbuch nicht den Tatbestand der Beamtenbeleidigung. Solche Begriffe rühren aus inkompetenten Medien wie der Sat1 Pro7 Gruppe.

Es kommt immer auf den Kontext an. Also was beide Parteien zueinander insgesamt gesagt haben. Dreht sich die Konversation fast nur um Geld, Verdienste usw. , und hat der Polizist einen teils ebenso unsachlichen Wortschatz verwendet, kann es straffrei bleiben.

Das ist jedoch selten. Geht es nicht mehr, oder ging es nie um die Auseinandersetzung der Sache, sondern vielmehr nur um die Herabwürdigung des Polizisten an sich, dann ist der Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB in der Regel erfüllt.

Gggfs. trifft § 199 StGB zu, wenn sich beide Parteien möglichst zeitnah zueinander, oder ständig gegenseitig beleidigen. Dann kann der Richter eine Partei oder beide Parteien für straffrei erklären.

Aber eine pauschale Antwort ob ja oder nein, ist bei so einer Frage nicht möglich.

Es ist Unsinn. Es ist niveau- und respektlos. Und zeugt von deinem enormen Informationsdefizit.

Das StGB kennt nur die Beleidigung. Die ist für alle gleich. Egal, ob du deine Mutter beleidigst, deinen Lehrer, deinen Nachbarn, die Kassiererin ... oder den Polizisten.

Oder andersrum wäre es auch die Mutterbeleidigung, die Lehrerbekleidung, die Nachbarbeleidigung ....

Der einzige Unterschied ist, dass bei der Beleidigung vom Beamten (nicht explizit Polizisten) auch der Dienstherr einen Strafantrag stellen kann und öffentliches Interesse besteht. Das bedeutet in der Konsequenz, dass es immer verfolgt wird, worauf sich Frau Krause an der Aldikasse leider nicht verlassen kann.

Gruß S.

Von Experte wiki01 bestätigt

Nein, ist es nicht, da das deutsche Strafrecht den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung nicht vorsieht.

Ob es sich um eine Beleidigung nach § 185 StGB handelt, ist zum einen davon abhängig, ob er sich selbst davon beleidigt fühlt, und zum anderen muss aus objektiver Sicht eine absichtliche und offensichtliche Herabwürdigung der Person stattfinden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

So wie du das sagst, auf jeden Fall.

Du willst doch jetzt nicht behaupten, das du das nur sagst, weil du den Beamten bedauerst oder?

wiki01  25.04.2021, 17:17

Nö. Dazu müsste es den Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" geben.

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Still  25.04.2021, 19:28
@wiki01

Es gibt auch keinen Ladendiebstahl oder Bankraub.

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Nein, ist es nicht, weil es keine Beamtenbeleidigung gibt.