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Führerschein... 2,8 Tonnen Grenze?

Einen schönen guten Morgen zusammen,

meine Frage bezieht sich auf "irgendeine" Grenze beim Fahren von PKW oder KleinLKW.

Ich habe mich schon durchs Netz gelesen wie sonst was... Überall steht, das man mit dem Führerschein der Klasse B Fahrzeuge mit 3,5t zul. Gesamtgewicht fahren darf!

Soweit sogut, das war mir schon klar.

Nun hatten wir gestern in meiner Firma die Diskusion (Handwerksbetrieb), das ein Arbeitskollege (warum auch immer) nur Fahrzeuge bewegen darf die ein zul. Gesamtgewicht von NUR 2,8t haben.

Das heißt, nach seinen Aussagen, er dürfte unsere Sprinter und den KleinLKW (Pritschenwagen) mit einer zul. Gesamtmasse von 3,5t nicht fahren.

Stimmt das denn?

Gibt es wirklich so eine Regelung? Also darf er wirklich diese Fahrzeuge nicht fahren?

Das es früher (sehr lange her) einmal diese Grenze gab mit 2,8t, das weiß ich, diese wurde aber nach EU-Richtlinien auf 3,5t angehoben.

Dazu nochmal ganz "doof" gefragt, kann solch eine Regelung / Begrenzung angefordert / eingeräumt werden, wenn es wegen Punkten oder sonst was zur Erneuerung des Führerscheins kam (MPU und oder so? Sprich, das man als "Strafe" im zul. Gewicht heruntergestuft wird?

Es geht hier eben darum, DARF mein Kollege jetzt mit einem "normalem" Führerschein wirklich nur diese 2,8t Grenze fahren (wenn ja -> WARUM <-) oder darf er wie jeder sont üblich die 3,5t Grenze fahren und somit auch unsere Firmentransporter?

Über eure aussagekräftigen Antworten würde ich mich sehr freuen!

(und bitte keine Antworten wie: "ja man, logo darf er 3,5t fahren" oder sowas, mir geht es hauptsächlich um diese verwirrende Aussage, die irgendwie NIRGENDS nachlesbar ist, er dürfe nur 2,8t fahren... hierzu hätte ich gerne konstruktieve Aussagen die solch eine Beschränkung definieren)

Vielen Dank euch schonmal im Voraus.

Grüße Chris

Technik, LKW, PKW, Tonne, Führerscheinklassen, Auto und Motorrad

Bundeswehr ( Auto und LKW Lizenz Fahrerlaubnis )?

Grüße,

ich selber habe meine Fahrerlaubnis Klasse B mir damals vor 7 Jahren selber bezahlt und LKW (C1,C1E,C,CE) übers Amt gesponsert bekommen.

Jetzt haben mir Kumpels,Bekannte, Schulfreunde und Nachbar gesagt.

Viele von denen waren beim Bund.

Das alle Fahrerlaubnisen außer Motorrad über die Bundeswehr finanziert werden.

Habe noch nie gehört, dass die Bundeswehr auch Klasse B Fahrerlaubnisen sponsert.

Bei den LKW Fahrerlaubnis Klassen ist das ja verständlich. Diese bekommt ja jeder der bei der Bundeswehr gedient hat.

Weil mir manche Leute gesagt haben, dass über die Bundeswehr PKW und LKW Fahrerlaubnis manche Leute erwerben konnten.

Und stimmt es, dass die Bundeswehr "Führerscheine" die man ja auf "zivil" umschreiben lassen kann/darf.

Das diese Fahrerlaubnisklassen NICHT bei der Führerscheinstelle "hinterlegt" sind.

Also wenn man mal sein Portmonee mit Führerschein drinne verliert.

Dann wären auch die Fahrerlaubnisklassen "futsch". Da die Führerscheinstelle über Bundeswehr Fahrerlaubnisen die man im normalen zivilen Führerschein umschreiben lassen hat keinen Nachweis mehr hat.

Was sagt Ihr dazu?

Frage einfach aus Neugier :)

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Beinahe Unfall mit Radfahrer?

Hallo Leute,

ich war vorhin unterwegs auf der Landstraße und wollte einen LKW überholen...

Es war recht regnerisch und auch der LKW hat viel Wasser aufgewirbelt und ich war mir sehr sehr sicher das die Gegenfahrbahn frei ist und sah auch keine Lichter oder sonst irgendwas.

Also hab ich geblinkt und den LKW angefangen zu überholen und dann war da plötzlich ein Fahrradfahrer auf der Landstraße.... ich wir direkt neben dem LKW und wusste nicht so recht was ich machen soll also bin ich quasi so weit es geht an den LKW ran und dann am Radfahrer vorbei.... (bremsen wäre deutlich sinnvoller gewesen, aber es ging so mega schnell und ich wusste nicht was ich machen soll...)

Ich bin dann vorbei und hab mich versichert das der Radfahrer auch weiterfährt und es gab auch keinen Knall oder sowas. Der LKW hat mit dann natürlich Lichthupe gegeben und ich bin dann an der nächst besten Stelle umgedreht und die Strecke wieder abgefahren, weil ich sicher gehen wollte das der Radfahrer da nicht irgendwo liegt oder sonst was...

Mehrfach abgefahren und ich konnte Ihn netmehr finden vorallem um mich mindestens mal zu entschuldigen... (bringt ihm auch nichts ich weiß aber ich kann das nicht ändern was passiert ist...)

Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll.
Soll ich zur Polizei fahren und das ganze schildern oder mich erkundigen ?
Ich bin grad echt fertig und hoffe das mir irgendjemand bisschen weiterhelfen kann...

Unfall, Landstraße, LKW, Radfahren, Straßenverkehrsordnung, überholen, Auto und Motorrad

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