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Führerschein... 2,8 Tonnen Grenze?

Einen schönen guten Morgen zusammen,

meine Frage bezieht sich auf "irgendeine" Grenze beim Fahren von PKW oder KleinLKW.

Ich habe mich schon durchs Netz gelesen wie sonst was... Überall steht, das man mit dem Führerschein der Klasse B Fahrzeuge mit 3,5t zul. Gesamtgewicht fahren darf!

Soweit sogut, das war mir schon klar.

Nun hatten wir gestern in meiner Firma die Diskusion (Handwerksbetrieb), das ein Arbeitskollege (warum auch immer) nur Fahrzeuge bewegen darf die ein zul. Gesamtgewicht von NUR 2,8t haben.

Das heißt, nach seinen Aussagen, er dürfte unsere Sprinter und den KleinLKW (Pritschenwagen) mit einer zul. Gesamtmasse von 3,5t nicht fahren.

Stimmt das denn?

Gibt es wirklich so eine Regelung? Also darf er wirklich diese Fahrzeuge nicht fahren?

Das es früher (sehr lange her) einmal diese Grenze gab mit 2,8t, das weiß ich, diese wurde aber nach EU-Richtlinien auf 3,5t angehoben.

Dazu nochmal ganz "doof" gefragt, kann solch eine Regelung / Begrenzung angefordert / eingeräumt werden, wenn es wegen Punkten oder sonst was zur Erneuerung des Führerscheins kam (MPU und oder so? Sprich, das man als "Strafe" im zul. Gewicht heruntergestuft wird?

Es geht hier eben darum, DARF mein Kollege jetzt mit einem "normalem" Führerschein wirklich nur diese 2,8t Grenze fahren (wenn ja -> WARUM <-) oder darf er wie jeder sont üblich die 3,5t Grenze fahren und somit auch unsere Firmentransporter?

Über eure aussagekräftigen Antworten würde ich mich sehr freuen!

(und bitte keine Antworten wie: "ja man, logo darf er 3,5t fahren" oder sowas, mir geht es hauptsächlich um diese verwirrende Aussage, die irgendwie NIRGENDS nachlesbar ist, er dürfe nur 2,8t fahren... hierzu hätte ich gerne konstruktieve Aussagen die solch eine Beschränkung definieren)

Vielen Dank euch schonmal im Voraus.

Grüße Chris

Technik, LKW, PKW, Tonne, Führerscheinklassen, Auto und Motorrad

Darf mich ein Autofahrer filmen und zur Polizei gehen?

Hallo also heute in der Früh war ich mit meinem Auto auf der Hauptstraße unterwegs. Hinter mir ein Auto, dass schon bisschen länger hinter mir fuhr weil ich 10km weiter vorher dieses Auto ein wenig „blöd“ überholt hatte. Also dieser Autofahrer war schon etwas „aggressiv“ geworden. Als ich eben auf der Hauptstraße fuhr, überholte ich einen LKW und fuhr dann mit ca. 140kmh weiter und er hinter mir her. Dann kam eine langgezogene Kurve mit einer Ausfahrt, dort fuhr ein anderes Auto hinaus und ich musste natürlich(weil ich zu schnell war) stark bremsen sodass mein Heck ein bisschen und ich meine wirklich ein bisschen gerutscht ist. Dann fing der, den ich Anfangs überholt hatte relativ dicht aufzufahren an und hat mir die ganze Zeit die Lichthupe gegeben. Das ging mehrere Minuten lang. Irgendwann kam ich dann zu einer Ampel und er fuhr neben mir und er hat gesagt er habe alles mit seinem Handy gefilmt und will mich bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen. Er meinte er hat auch gefilmt wie ich 140kmh gefahren bin und dass ich ein paar Autos dicht aufgefahren wäre und in der langgezogenen Kurve fast mein Heck ausgebrochen sein soll.

Also meine Fragen

1)Darf er mich einfach so filmen und mich bei der Polizei anzeigen weil er filmt sich ja eigentlich auch selber dabei wie er zu schnell fährt.

2)Kann ich, falls ich zur Polizei geladen werde, auch sagen, dass ich beschleunigt habe weil er mir dicht aufgefahren ist und mir andauernt die Lichthupe gegeben hat? und

3) zählt diese Aufnahme als Beweis das ich zu schnell war oder kann Die Polizei das nicht einfach so feststellen auf dem Video?

Auto, Verkehr, Polizei, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Ampel, LKW, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln