LKW bedrängt mich auf der Autobahn. Anzeige sinnvoll oder nicht?

13 Antworten

Hallo, danke für deine interessante Frage! Es tut mir leid, dass du diese unangenehme Situation auf der Autobahn erleben musstest. Laut der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) sollte man in der Tat so weit rechts wie möglich fahren. Doch selbstverständlich ist das kein Freibrief für andere Verkehrsteilnehmer, dich zu bedrängen oder gar zu nötigen. Wenn der LKW-Fahrer dich durch dichtes Auffahren und ständiges Lichthupen bedrängt hat, dann hat er definitiv gegen §1 der StVO (Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme) und möglicherweise auch gegen §240 des Strafgesetzbuchs (Nötigung) verstoßen. Unabhängig von der rechtlichen Lage ist es natürlich unerträglich und stressig, sich solch einem aggressiven Verhalten ausgesetzt zu sehen.

Um dir eine persönliche Anekdote zu erzählen: Ich bin vor einigen Jahren auf einer Autobahn in Bayern in eine ähnliche Situation geraten. Ein übermütiger Sportwagenfahrer hat mich bedrängt, obwohl ich bereits auf der rechten Spur fuhr und das Tempolimit einhielt. Nach dem Vorfall habe ich mich dazu entschieden, eine Anzeige zu erstatten. Der Prozess war zwar anstrengend und zeitaufwendig, aber letzten Endes hat das Gericht festgestellt, dass der andere Fahrer tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen hatte. Es war für mich eine gewisse Genugtuung, zu sehen, dass der Fahrer zur Rechenschaft gezogen wurde. Zudem habe ich das Gefühl, dass ich damit ein kleines Zeichen gesetzt und vielleicht auch anderen Fahrern geholfen habe, die sich in ähnlichen Situationen befanden. Aber ich verstehe natürlich auch, wenn du dich dagegen entscheidest - es ist eine persönliche Entscheidung und manchmal ist es einfacher, solche Vorfälle hinter sich zu lassen. In jedem Fall wünsche ich dir für die Zukunft stets eine sichere und stressfreie Fahrt!

Hi, nein der muss einen bestimmten Abstand halten.

Aber ohne Beweise ist eine Anzeige nicht sinnvoll: Aussage gegen Aussage.

Blackmoon1996 
Fragesteller
 17.07.2023, 17:47

Ich habe Beweise

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JTKirk2000  18.07.2023, 04:19
@Blackmoon1996

Was? Eine Dashcam? Ansonsten hättest Du keine Beweise und selbst eine Dashcam ist grenzwertig. Abgesehen davon, sieht im Rückspiegel vieles dichter aus, als nach vorn, was insbesondere für LKW gilt, weil diese größer sind als PKW und wie war das noch mit halbem Tachoabstand wenn man die Verkehrssituation vor dem vorausfahrenden Fahrzeug überschauen kann, was, oh Schreck, LKW gegenüber PKW-Fahrern schon normalerweise können,

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Hallo

  • Abstands­verstoß bis 80 km/h 53,50 €
  • Abstands­verstoß bis 80 km/h mit Gefähr­dung 58,50 €
  • Abstands­verstoß bis 100 km/h je nach Abstand zwischen 103,50 bis 348,50 €

Klar mach eine Anzeige bei der Polizei bring auch das Video hin am besten die gesamte Länge damit man die einzelnen Straftaten genau vermessen und aufaddieren kann. Die Nötigung des LKW muss abgestraft werden wenn LKWs mit maximal 85km/h auf der rechten Spur "drängeln" ist natürlich ein PKW Fahrer der nur mit 80km/h fahren will in Gefahr einen Unfall zu bauen bzw völlig überfordert von dem "rasanten" Tempo. Der LKW Fahrer wird sicher argumentieren er hätte denn Eindruck der Fahrer vor ihm wäre abgelenkt, ist am einschlafen oder hat ein gesundheitliches Problem und er wollte denn mit Lichthupe und Horn wecken/alarmieren. Also es war ein warnendes Lichthupen und kein drängelndes Lichthupen. Das Lichthupen von LKWs ist eine eigenständige Kommunikationsform unter Truckern (weltweit) die sich oft gegenseitig anblinzeln/anmorsen. Wenn LKWs eine Kolone bilden synchronsiert der letze per Lichthupe die vorderen, wenn ein neuer Truck hinten ankommt blinzelt der kurz denn vorderen Bescheid das er die Nachhut übernimmt bzw die nächste linke Spur zumacht damit alle überholen können. Die Autofahrer dazwischen verstehen die Spache nicht und sind dann oft deswegen gestresst oder halten den Einsatz der Lichtzeichen für Nötigung. Der Einsatz der Lichtzeichen zur Warnung oder zum Überholen ist schon seit über 100 Jahren Gesetzeskonform zu einer Zeit als es keinen Funk oder Telefon gab hat an mit Fahnen und/oder Licht kommunziert abgelehnt an die Signale der Flusschiffer welche schon Römer aufschrieben. Nur vor 100 Jahren hatten LKW Fernlichter die Helligkeit einer Ampel. Heute haben LKWs Lichtanlagen die Rachitislampen ersetzen können und Autoinnenräume ausleuchten wie ein Fussballtor unter Flutlicht

Es gibt dann nach ganz besorgte Trucker die rufen die Autobahnpolizei an wenn jemand auf BAB in Not gekommen ist und warten dann ab bis die Streife vorbeikommt und das abklärt. Früher gabs dafür noch denn Kavalier der Strasse

www.kavalier-der-strasse.de/verleihungskriterien

Verleihungskriterien können beispielsweise sein:

  • Besonders rücksichtsvolles, partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr, vor allem gegenüber Schwächeren und Gefährdeten, insbesondere Behinderten, älteren Personen und Kindern.
  • Geistesgegenwärtiges Verhalten, das einen Unfall verhinderte oder dessen Folgen verringern half.
  • Unverzügliche Meldung oder Beseitigung von gefährlichen Verkehrshindernissen.

Achtung diese Antwort enthält Spurenelemente von Feinsinn, Humor, Ironie

LKW bedrängt mich auf der Autobahn. Anzeige sinnvoll oder nicht?

Wenn ein LKW auf freier Strecke auf der Autobahn Lichthupe gibt, weil dieser einen nahe kommt, sollte man sich von der Autobahn verpi.sen, denn dann weiß man nicht ausreichend, wozu das Gaspedal da ist - oder um es etwas höflicher auszudrücken: Dann ist man ein Verkehrshindernis und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit, ebenso wie es ein Raser wäre.

Solange ich niemanden behindere und mit dem Verkehrsfluss fahre ist doch alles ok?

Genau das ist das Problem, dass Du das nicht einmal erkennen willst. Ein LKW kann einem auf der Autobahn nur näher kommen, wenn man langsamer als 80 GPS-km/h auf der Autobahn fährt. Wenn das nicht gerade in einer Baustelle ist, hat man auf der Autobahn schlichtweg nichts verloren.

Oder seht ihr das anders.?

Aber so was von. LKW-Fahrer stehen unter Termindruck, müssen zudem Ruhezeiten einhalten, dürfen auf vielen zweispurigen Autobahnstrecken keine PKW überholen und manchmal nicht einmal einander und dann kommen Leute, die, wie offenbar Sie, nicht wissen, wofür ein Gaspedal da ist. Also ja, ich kann jeden LKW-Fahrer verstehen, der da Lichthupe gibt, um anzuzeigen, dass ein PKW in der Regel schneller auf der Autobahn fahren kann und sollte, als es einem LKW möglich ist.

Es geht mir nicht darum ob ihr das für sinnvoll haltet oder nicht, sondern ob das rechtlich alles im grünen Bereich ist.

Sicherlich ist es möglich, aber hoffentlich werden Dir die Polizisten dann sagen, dass Du Autobahnen lieber fern bleiben solltest, weil Du ein Verkehrshindernis bist und deshalb auch leicht eine Anzeige riskieren würdest.

Abgesehen davon, dass er dich nicht bedrängen darf (zu dichtes Auffahren mit ständiger Lichthupe ist Nötigung, ergo Straftat!), mal eine Frage an dich, die bisher noch keiner gestellt hat: wie schnell bist DU denn gefahren?

Und: gab es da, ggf. durch eine Baustelle ein Tempolimit?