Darf ein Lkw-Fahrer einen anderen mitnehmen?

6 Antworten

Moin  sigismund2005,

normalerweise dürfen sie jemanden bei sich mitfahren lassen. Es darf sich nur nicht um Pendler oder Anhalter handeln. Die dürfen nicht mitgenommen werden.

Aber wenn es z.B. ein Vater ist, der seinen Sohn oder seine Tochter mal mit auf Tour nehmen möchte, ist das im Grunde kein Problem. Soweit ich weiß, erlauben das die meisten Betriebe.

Wenn man sich für den Beruf interessiert, kann man auch nachfragen, ob man mal bei jemanden eine Fahrt mitmachen darf.

Der Mann meiner Cousine ist auch LKW-Fahrer. Wenn ich ihn Frage, fragt er seinen Chef, und dann gibt es da auch keine Probleme.

Liebe Grüße 🍀

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Moin Michi, ok alles klar. Danke. In den US-FIlmen sieht man es ja immer wieder, dass da LKW-Fahrer irgendwelche Leute teils ganz schön weit mitnehmen. In gewissen Ländern scheint es Gang und Gebe zu sein, aber Deutschland ist da wohl (in meinen Augen auch eher) zurecht reglementarischer. LG

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Straßenverkehrsrechtlich spricht nichts dagegen, aber in den meisten Firmen ist das durch interne Vorgaben verboten.

Was anderes ist es allerdings, wenn der LKW Gefahrgut geladen hat (mit orangen Warntafeln). Da ist die Mitnahme von Personen die nicht zur Fahrezugbesatzung gehören ausdrücklich verboten. Also offizieller Beifahrer mit Führerschein wäre o.K. die Freundin mal mit auf Tour nehmen allerdings nicht. Bussgelder liegen hier im 3 bis 4 stelligen Bereich

Also offizieller Beifahrer mit Führerschein wäre o.K.

Nein, ein Fahrzeugbegleiter muss nicht unbedingt einen Führerschein haben...

Das ADR schreibt dafür nur eine zweite Ausrüstung vor.

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@lkwtrottel

und der Beifahrer hat den Kopf mit in der Schlinge, wenn was passiert. Der wird nämlich auch mit "verknackt", wenn z.B. der Feuerlöscher fehlt oder abgelaufen ist

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In der Fahrerkabine eines LKWs sind ja mehrere Sitzplätze und von daher hoffentlich auch entsprechend viele Anschnallgurte. Deswegen ist von der Straßenverkehrsordnung her auch die Besetzung der Fahrerkabine mit einer entsprechenden Anzahl von Personen zulässig.

Die andere Frage ist, wie versicherungstechnisch die Haftung geregelt ist, falls bei der mitgenommenen Person ein Schaden eintritt. Ein LKW ist schließlich kein öffentlicher Bus.

Die dritte Frage ist, was wohl der Arbeitgeber des LKW-Fahrers dazu sagen würde, wenn er Anhalter mitnimmt, obwohl er eigentlich nur Waren von A nach B transportieren soll, und eine eigenmächtige Sondernutzung des LKWs durch den Fahrer nicht vorgesehen bzw. sogar vom Arbeitgeber verboten ist.

Wenn der Chef kein Problem damit hat und kein Umweg gefahren wird kann man mitnehmen wen man will

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Brummifahrer dürfen alles - außer schlafen, kacken und pinkeln wann sie müssen, weil diese Bedürftnisse vom Gesetzgeber auf die Minute genau strengstens reguliert sind und außerdem den armen Disponenten aus dem Plan werfen.

Betriebsfremde Personen dürfen nicht mitggenommen werden.