Brücke ab 30t gesperrt
Wir sind eben über eine Brücke gefahren, welche für LKW ab 30t gesperrt ist. Nun fuhren aber einige große LKW darüber, welche beladen ja 40t wiegen. Meine Mutter meinte, dass diese wohl nicht beladen waren und somit weniger als 30t gewogen haben. Deshalb dürften diese über die Brücke fahren. Ich bin der Meinung, dass das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend ist. Wer hat nun recht?
10 Antworten
Es gibt tatsächlich zwei verschiedene Arten von Gewichtsbeschränkung. Verkehrszeichen siehe hier: http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php
Bei der Brücke ist es es #262, da geht es um die tatsächliche Masse. Aber es gibt auch #253, da geht es um die zulässige Gesamtmasse, egal wie viel das Fahrzeug gerade wiegt.
Ich denke das die Grenze für die Brücke extra tiefer gelogen wurde , wegen solche Leute
aus rein vernünftigen gründen ist es bei einer brücke sinnvoll die begrenzung auf das tatsächliche gewicht festzulegen. deshalb dürfte deine mutter recht haben. allerdings gibt es unterschiedliche beschilderungen, so dass man sowohl auf das tatsächliche gewicht, als auch auf das zulässige gesamtgewicht beschränken kann.
natürlich sieht man einem lkw nur selten an, dass er voll beladen ist, so dass da auch welche mit 40t drüber fahren könnten.
annokrat
Deine Mutter hat Recht. Das Schild, bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht.
Das kann man ohne das Schild zu sehen, nicht beantworten.
Die Eselsbrücke ist die: Ist die Tonnenbegrenzung im runden Schild (mit "t"), gilt das tatsächliche Gewicht - und zwar von LKW und Anhänger einzeln, bzw. Auflieger. "t" wie "tatsächlich". Ist die Gewichtsbeschränkung unter dem eigentlichen Verbotsschild mit - in Deinem Fall - 30 t angegeben, gilt das zulässige Gesamtgewicht des Zuges (LKW + Anhänger oder Auflieger zusammen!). Dies ist dann unabhängig davon, ob der LKW beladen oder leer ist.