C/CE Führerschein Schlüsselzahl 185?
Moin über eine Ausbildung als „Berufskraftfahrer“ U21 bekommt man die Schlüsselzahl 185 in seinen Führerschein, dies bedeutet wie folgt;
Auflagen zu den Klassen C und CE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur
- bei Fahrten im Inland und
- im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
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Wie sieht das mit dem Führerschein aus, wenn man die Ausbildung abbrechen würde und unter 21 ist? Ist dann das fahren bis 21 verboten oder verliert man den Führerschein?
Ich zieh die Ausbildung durch frag mich nur, falls es dazu warum auch immer kommen sollte, dass ich abgesichert wäre beziehungsweise so in dem Unternehmen bleiben könnte.
2 Antworten
Eigentlich hast Du Dir die Frage durch das Zitat der Schlüsselzahl doch selbst beantwortet.
Bist Du unter 21 darf die Fahrerlaubnis 1.) nur im Inland und 2.) nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses genutzt werden.
Im Ausland oder ohne Ausbildungsverhältnis ist es somit nicht erlaubt.
Das ist allerdings "nur" eine Auflage - fährt man nach Ausbildungsabbruch unter 21 trotzdem ein Fahrzeug dieser Klassen ist es somit kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Führerscheinklasse ist in diesem Bezug nicht an deine Ausbildung gebunden. Die Klasse hast du und diese behälst du auch.
Es ist im falle eines abbruchs der Ausbildung dann so wie du geschrieben hast. Du darfst erst ab 21. wieder Fahrzeuge dieser Klasse fahren.