Hat man Privat auch Lenkzeiten?

4 Antworten

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Wenn du nicht-gewerblich mit einem LKW fährst, der ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 7,5 Tonnen hat, dann gelten für dich keine Ruhe- und Lenkzeiten und du brauchst auch keine Fahrerkarte. Nicht-gewerblich kann z. B. dein privater Umzug mit einem Leih-LKW sein.

Dennoch möchte ich dir empfehlen immer ausreichend Pausen einzulegen. Du kannst dich dabei gern nach den offiziellen Ruhe- und Lenkzeiten richten (musst es aber nicht). Offiziell muss ein LKW- oder Busfahrer nach spätestens 4,5h eine Pause von mind. 45 Minuten einlegen. Es spricht nichts dagegen das auch so zu machen, wenn man sich nicht an diese Regelung halten muss. Es ist wichtig gesund anzukommen - nicht schnell. Deine Konzentration lässt nach ein paar Stunden hinter dem Steuer nach. 45 Minuten Pause mit Wasser, Obst oder einer leichten warmen Mahlzeit und frischer Luft machen dich wieder fit für den 2. Teil der Reise.


GoetheDresden  20.06.2016, 12:29

Noch ein kurzer Nachtrag: Du findest diese Verordnung mit Google. Suche nach der EG-Verordnung 561/2006. In der Verordnung findest du den entsprechenden Punkt in Artikel 3, Buchstabe h).

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Das mit den Lenkzeiten ist ein Gesetz der Länder und des Staates, das machen nicht die Firmen selbst. Und ich kann dir nur raten: wenn du vor hast die Lenkzeiten zu überschreiben, weil du ja privat fährst, dann würde ich das nochmal überdenken, weil wenn du einschläfst oder unkonzentriert wirst, reißt du wohl möglich viele Leute in den Tod wenn dein LKW über die Autobahn schleudert, das verzeiht dir später niemand mehr. Und auch wenn du von der Polizei beim überschreiten erwischt wirst, ist dein Monatsgehalt schnell weg.


RainerB76  17.04.2016, 10:54

Das mit den Lenkzeiten ist ein Gesetz der Länder und des Staates,

"Das mit den Lenkzeiten" sind EU-Verordnungen und EU-Richtlinien. Das ist eine Sache der EU, nicht der Länder oder des Bundes...

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Das muss jeder, der einen LKW fährt. Ob privat oder gewerblich ist dabei nicht von Bedeutung.


GoetheDresden  20.06.2016, 12:22

Diese Antwort ist leider komplett falsch. Fahrer von LKW bis max. 7,5t unterliegen nicht der EG-Verordnung 561/2006, wenn sie aus nicht-gewerblichen Gründen unterwegs sind (z. B. Privatumzug mit einem Leih-LKW). Erst informieren, dann antworten.

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