LKW Zulassung bei einem Auto?

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Die Bezeichnung "LKW Zulassung" für Fahrzeuge wie den Citroen Berlingo oder VW Transporter kann in der Tat etwas verwirrend sein, besonders wenn man sich nicht gut mit den speziellen Zulassungsregelungen auskennt. Generell gilt, dass die Klassifikation eines Fahrzeugs als LKW für steuerliche und versicherungstechnische Zwecke relevant ist, aber nicht unbedingt etwas über die Führerscheinklasse aussagt, die man benötigt, um das Fahrzeug zu fahren.

Die gute Nachricht ist, dass man in den meisten Fällen einen normalen Klasse B Führerschein ausreicht, um solche Fahrzeuge zu bewegen, solange das Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen liegt. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit "LKW Zulassung", sofern sie diese Gewichtsbeschränkung einhalten. Die LKW-Zulassung hat in diesem Kontext vor allem Auswirkungen auf die Kfz-Steuer und manchmal auf die Zulässigkeit der Nutzung von bestimmten Straßen oder Fahrspuren.

Kommt auf den Fügherschein an wann der erworben wurde .. ev sogar Anhänger als Zusatz zu erwerben. Meiner galt noch bis 7.5 To und den LKW schein C/ CE hab ich dann draufgesetzt und Beruflich mehr als eine million LKW Km gefahren.

insgesammt waren es ca 3-3.5 Millionen km sowohl mit PKW als auch LKW 8 bis 40 To ) Hängerzüge und Sattelauflieger..

Man sollte einiges beachten wenns um LKW Zulassungen geht . Ich hatte mal einen Pikup mit Aufbau der auch als 2.3 To LKW zugelassen war.

Bei Anhängerbetrieb unterliegt man dann auch dem Sonntagsfahrverbot auf Autobahnen was für viele sehr teuer geworden ist denn an Sonntagen den Wohnwagen zu bewegen ist dann schlichtweg verboten.

Gleiches gilt auch für andere Anhänger die Bootstrailer der Fahrzeugtransportanhänger denn man bewegt einen Zug oder Gespann mit Mehr als Zwei Achsen.. abder der Wohnanhänger ist das Klassische Beispiel..

Das wissen auch unsere Nachbarländer und halten sich um Strafzahlungen zu kassieren an unser recht Besten Beispiel Wohnanhänger mit Geschwindigkeitsbegrenzung 80 / 100 km/h die auf der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit herumreiten .

Früher durfte man mit je nach Fahrzeug 100 bis zu 130km/h in Frankreich ungestraft unterwegs sein heute ist je nach Zulassung dort richtig Schluss. bitte mach dich ineiner Fahrschule oder deinem alten Fahrlehrer kundig denn die Gesetzesregelwerke ändern sich häuffig jährlich und Du bist in der Pflicht dich zu Informieren..

migebuff  30.05.2023, 12:53

Schade, dass du trotz deiner Berufserfahrung so ein Halbwissen verbreitest.

Kommt auf den Fügherschein an wann der erworben wurde

Ein Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen bleibt ein Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen, auch wenn es zum LKW oder Wohnmobil umgebaut wird. Mit Klasse B darf er Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren.

an Sonntagen den Wohnwagen zu bewegen ist dann schlichtweg verboten.

§30 Abs 3 StVO verbietet zwar das Fahren von LKW >7,5t zGG oder LKW mit Anhängern, allerdings nur und ausschließlich "zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern".

die Gesetzesregelwerke ändern sich häuffig jährlich und Du bist in der Pflicht dich zu Informieren

Hättest du das selbst beachtet, wäre dir die bereits seit 2017 geltende Ausnahme für private Fahrten nicht entgangen.

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Du hast ja keinen PKW Führerschein (auch wenn man dies landläufig dazu sagt), sondern die Fahrerlaubnis erlaubt das Fahren von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Fahrzeuge der A Klassen, wobei AM ja wiederum als eigene Klasse enthalten ist). Außerdem darf das Fahrzeug nicht für die Beförderung von mehr als 8 Personen (Fahrer zahlt nicht mit, mit Fahrer also 9) gebaut sein.

Das Wort LKW oder PKW ist hier also nicht genannt. Die darfst somit auch einen Fahrzeuge mit LKW Zulassung fahren, wenn diese die Kriterien erfüllen. Unser Firmenfrosch (ein grüner Sprinter) hatte z.B. auch eine LKW Zulassung und den simma alle legal mit der Klasse B gefahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – habe selbst alle Klassen bis auf D und war LKW Fahrerin

Bis 3500 kg zG darfst du mit Klasse B fahren. Darüber brauchst du C1 oder C.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Der FS Klasse B gilt für Fahrzeuge bis 3,5t.

Damit darf man also alle Kraftwagen (keine Motrräder!) fahren, unabhängig davon, ob es sich um einen LKW, PKW, Wohnmobile, Zugmaschinen usw. handelt.
Viele Kastenwagen (Sprinter, VW-Transporter, Caddy usw. werden je nach Ausstattung entweder als LKW oder als PKW zugelassen. Wenn der Aufbau hinter dem Fahrerplatz seitlich keine Fenster hat, ist es in der Regel ein LKW.
Fahrzeuge mit LKW-Zulassung werden in Deutschland nach Gewicht besteuert, was bei DIeselfahrzeugen mitunter deutlich geringere Kfz.-Steuern bedeutet.
Allerdings sind oft auch die Versicherungsprämien für diese Art von Fahrzeugen erheblich höher, als für gleichartige PKWs. Außerdem ist man vom Sonntangsfahrverbot betroffen, wenn man mit einem LKW einen Anhänger ziehen möchte.