Entspricht der Feuerwehrführerschein einem Führerschein Klasse C?
Hallo,
Ich frage aus reiner Neugier, ob der Feuerwehrführerschein einem LKW-Führerschein entsprechen würde. Sprich, wenn ich mal angenommen den LKW-Führerschein C oder C1 hab, müsste ich dann noch einen Feuerwehrführerschein machen?
Laut Bußgeldkatalog darf man mit dem C Führerschein Fahrzeuge über 3.5t bewegen. Dann würde das doch auch auf ein gängiges LF mit ca. 14t zutreffen oder sehe ich das falsch?
Danke schon mal im Voraus
LG :)
6 Antworten
Du hast da etwas durcheinander gebracht. Erstmal ist das in einigen Bundesländern unterschiedlich.
Aber für alle gilt: B gleich bis 3,5t, C1 gleich bis 7,5t, C gleich alles darüber
Für die allermeisten RTW braucht man nen C1 Schein, es gibt auch einige Kleinlöschfahrzeuge oder sonstige Transporter bei der Feuerwehr in der klasse. Hierfür ist dann z.B. vorgesehen eine extra Schulung zu machen, das man die aauch ohne den echten Führerschein fahren darf. Also du hast nur B darfst aber bis 7,5t fahren bei Feuerwehrfahrzeugen.
Viele HLF, TLF und Co sind natürlich schwerer, 12, 14, 16 oder sogar 18 Tonnen und einige spezielle. Da braucht man glaube ich den richtigen C Schein.
Für alles gilt aber sowieso, das man da noch nen lehrgang braucht wegen Blaulicht, Funk und so.
Immer besser nochmal vor Ort Fragen und das ist nur das wie ich das verstanden habe ;-)
Bei der Feuerwehr geht es aber nicht nur um das Fahren des LF.
Dieser muss auch bedient werden können.
Selbst wenn Du den Führerschein bei der Feuerwehr machst, darfst Du noch keine LF fahren. Erst wenn Du auf das jeweilig Fahrzeug eingewiesen worden bist, darfst Du diese auch fahren.
Rein von der Führerscheinklasse gibt es keine Unterschiede
Fahrer sollen die Pumpe bedienen können bzw. anderweitig mit dem Fahrzeug umgehen können, richtig. Ohne Pumpmaschinistenlehrgang fährt man kein LF und ohne DL-Maschinisten keine Drehleiter. Kran und WLF analog; keine Einweisung = kein Fahren, das ist korrekt.
@dermick74 Das ist mir schon bewusst, dass ich als Maschi mehr wissen sollte als wo Gas und Bremse sind aber mir ging's nur drum ob der Klasse C Führerschein gleichwertig wie der LKW-Führerschein ist :)
Wenn du mit einem normalesn Führerschein Farhzeuge bis zu xy Tonnen fahren darfst, dann darfst du den auch in der Feuerwehr nutzen.
Umgekehrt (Feuerwehr zu Real) kommt es darauf an, wie der Führerschein gemacht wurde. Viele unserer Leute haben einfach nur eine Erweiterung bekommen auf ihren normalen Autoführerschein, dürfen somit paar Tonnen mehr fahren, aber nicht als Privatperson.
Der Feuerwehrführerschein ermöglicht es, im Rahmen der Feuerwehrtätigkeit ein Fahrzeug bis 7,5t zu fahren, obwohl man keinen LKW-Führerschein hat. Dadurch werden die Gemeinden finanziell und die Einsatzkräfte zeitlich entlastet, weil so ein C1-Führerschein doch ganz gut Zeit und Geld frisst.
Hat man einen regulären Führerschein für das betreffende Feuerwehrfahrzeug, ist der Feuerwehrführerschein natürlich obsolet. Du hast ja eine höherwertige Fahrerlaubnis, warum solltest du da noch eine machen müssen?
Wichtig: Der Feuerwehrführerschein ist nur für ehrenamtliche Tätigkeiten (Feuerwehr, Katastrophenschutz, THW) zu nutzen! Wenn du einen Gerätewagen der Feuerwehr für deinen privaten Umzug ausleihst, ist das keine ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr. Dein Feuerwehrführerschein ist also nicht gültig. Für berufliche Tätigkeiten (z.B. im Rettungsdienst) gilt das genauso.
.... nein, so Pauschal ist das nun auch wieder nicht.
Zitat:
Durch den ''Feuerwehrführerschein'' soll das Interesse für ehrenamtliche Tätigkeiten bei freiwilligen Feuerwehren geweckt werden.
Denn um einsatzfähig für den Brandschutz zu sein, benötigt man neben den Fahrzeugen, die meist eine zulässige Gesamtmasse über 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen haben, auch entsprechende Fahrer, um diese zu steuern.
Neben der bisherigen "kleinen" Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen wurde also eine "große" Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 T (inkl. Anhänger) geschaffen.
Die Fahrberechtigungen gelten jedoch nur für das Führen von Einsatzfahrzeugen zu Einsatz-, Übungs- und Ausbildungszwecken. Privatfahrten sind ausgeschlossen.
Danke gut zu wissen :D