Darf das Landratsamt einfach Sehhilfe eintragen wenn der Arzt die Sehhilfe nur für LKW-FS eingetragen hat?
Ich habe jetzt gesehen, dass die Ärztin nur die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E mit Sehhilfe eingetragen hat.
Beim letzten mal waren die Klassen B, BE etc. auch mit Sehhilfe eingetragen. Darf das Landratsamt einfach alle Klassen eintragen, wenn ich doch nur mein LKW-Führerschein verlängert habe und nicht Motorrad und Auto.
6 Antworten
Ich würde mal sagen, die A- und B-Klassen gelten unter den bisherigen Voraussetzungen weiter. Sie werden ja nicht verlängert, sondern bestehen weiterhin. Du verlängerst ja nur die anderen Klassen.
Wenn also bisher für A und B eine Sehhilfe erforderlich war, ist sie es auch weiterhin. Der neue Sehtest bezieht sich ausschließlich auf die zu verlängernden C- und D-Klassen.
Also ja, das Landratsamt dürfte hier richtig gehandelt haben.
Nein, es war bisher für A und B keine Sehhilfe erforderlich. Und die Ärzte haben solche Standardvordrucke da steht z.B. C1 und C1E drin. Aber diese beiden Führerschein gehören hier überhaupt nicht rein, weil ich vor 1999 meinen Klasse 3 Führerschein erworben habe und diesen muss ich nicht verlängern.
Sprich ich brauche hierfür weder einen Sehtest, noch einen ärztlichen Test bzw Gutachten ob ich körperlich fit bin. Das muss man nur machen wenn man den FS nach 1999 erworben hat. Ansonsten gilt Bestandsschutz und wenn ich da keine Sehhilfe hatte, muss ich jetzt auch keine tragen.
Ja, darf es, denn eine Sehhilfe ist zu tragen, wenn sie die Sehkraft verbessert. Und das gilt für alle Klassen.
Die Aussage ist so nicht richtig, oder besser gesagt sogar falsch!
ich selbst hatte vor vielen jahren den führerschein klasse C und CE gemacht. beim augenärztlichen gutachten sellte sich raus, dass ich links 70% und rechts 125% sehkraft habe. mit beiden augen ebenfalls 125% Sehkraft. da man beim führen eines LKW´s mit 40 Tonnen eine viel höhere vereantwortung hat als bei einem PKW der vielleicht 2 Tonnen auf die waage bringt und somit bei einem Unfall mit 40 Tonnen erheblich mehr Schaden (Personenschaden und Sachschaden) anrichtet als mit einem PKW, wurde laut gesetz entschieden, dass ich nur beim führen von Fahrzeugen der Klassen C, C1, CE und C1E eine Sehhilft tragen muss. so wurde dies auch im unter 12. eingetragen.
Jetzt, wo alle Führerscheine die vor 2013 augestellt wurden erneuert werden müssen, hat die führerscheinstelle das Tragen einer Sehhilfe generell für alle Klassen unter 12. eingetragen. dies habe ich bei der Abholung nicht bemerkt. aufgefallen ist das bei einer polizeikontrolle als ich mit einem PKW unterwegs war. da ich ein foto vom alten fürerschein hatte, konnte ich nach nachweisen, dass die eintragung nicht rechtens war. ich habe deswegen auch keine Strafe bekommen, sollte dies aber zwingend von der Führerscheinstelle richtigstellen lassen. daraufhin hab ich eine freundliche reklamation an die Führerscheinstelle geschrieben mit vergleichsfotos vom alten und neuen Fürerschein. 4 wochen später hatte ich einen neuen Führerschein mit korregierter eintragung bezüglich sehhilfe wie es vorher eingetragen war. den korregierten Führerschein musste ich auch nicht nocheimal bezahlen.
Mit den Gesundheitsanforderungen für Berufskraftfahrer kenne ich mich nicht wirklich aus, nur zur Sehschärfe ist mir bekannt, dass hier anstelle des für anderen Führerscheinklassen gültigen Visus von mindestens 0,7 (pro Auge), jeweils 0,8 beziehungsweise beidäugig 1,0 gefordert wird.
Welchen Visus hast du denn beim Sehtest (mit / ohne Korrektur) erreicht?
Wenn es so ist, dass du für Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E eine Brille benötigst, deine Sehschärfe aber unkorrigiert über 0,7 liegst, also für B, BE usw. die Bedingungen erfüllen würdest, dürften diese, meinem Verständnis nach, davon eigentlich nicht berührt sein - ist aber nur eine Vermutung, wie es damit rechtlich aussieht, weiß ich nicht.
Auch wenn ich mit meinem Beitrag nicht wirklich weiterhelfen kann, interessiert mich, was denn so schlimm daran wäre, auch beim Führen von Fahrzeugen der niederen Führerscheinklassen eine Brille zu tragen. Ich meine, wenn du sowieso Brillenträger bist, spricht doch eigentlich nichts dagegen, die unabhängig von der Fahrzeugklasse beim Fahren zu tragen.
Wahrscheinlich hast du ja ohne Brille die 0,8 nicht erreicht und selbst wenn du nur knapp unter diesem geforderten Wert liegst, bist du von den fürs Autofahren erforderlichen 0,7 auch nicht weit entfernt, wirst also schon ein leichtes Defizit bei deiner Sehschärfe haben. Da wäre es doch in deinem eigenen Interesse, diesen (wenn auch geringen) Mangel mit einer Brille auszugleichen, obwohl du eventuell die Anforderungen fürs Fahren von Pkw, Motorrad usw. ohne Brille noch gerade so erfüllen würdest.
Das würde ich bei der ausstellenden Behörde reklamieren und die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen, denn dieser in fehlerhaft ausgestellt. Das wäre zumndest die erste Reaktion gemäß Deiner Frage.
Andererseits frage ich mich, wieso Du nur beim Fahren eines LKWs eine Sehhilfe brauchst und beim Fahren mit einem PKW oder Motorrad nicht. Die Fahrsituation ist doch gleich bei allen Fahrzeugen. Vielleicht ist der Sachbearbeiter von dieser Logik ausgegangen. Wäre jedenfalls nachvollziehbar.
Da das ja auch nur ein Führerschein ist, auf dem alle aktiven Klassen angemerkt sind, ist das zumindest eine logische Folgerung. Oder hast Du etwa zwei getrennte Führerscheine?