Wenn der Führerschein klasse C bzw. CE verfällt, bleibt dann C1 bzw C1E erhalten?

4 Antworten

Das ist schwachsinn. C und CE muss man ab 50 immer alle 5 Jahre verlängern und C1 und C1E nicht.

Nein nur wenn du früher die Klasse 3  hattest  wird dir C1  mit 7500kg Gesamtmasse  mit bis zu 8 Sitzplätzen und Anhänger von 750 kg Gesamtmasse weitergewährt.

Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt.

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

victorlupin 
Fragesteller
 30.05.2012, 19:06

Danke, dass weiß ich, aber meine Frage war, ob ich nach ablauf von CE noch die Fahrzeuge der C1E fahren darf, weil so wie ich weiß, es ist bis 50 lebensjahr gültig, und muss erst dann verlängert werden.

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ginatilan  30.05.2012, 19:12
@victorlupin

Die Klassen C1 und C1E werden befristet

** auf die Vollendung des 50. Lebensjahres,**

weil so wie ich weiß

du weißt es richtig

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kinematiker  08.06.2020, 21:35
@ginatilan

Du weißt überhaupt nichts. Nur C und CE müssen verlängert werden.

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Also ich habe meine CE seit 28 Jahren und ich musste noch nie was verlängern. Bin auch schon öfters auf der Autobahn angehalten worden und mich hat noch nie ein Polizist darauf aufmerksam gemacht, das der nur fünf Jahre gilt oder ich ihn verlängern muss.

victorlupin 
Fragesteller
 30.05.2012, 18:50

Echt? also wo ich gegoogelt hab, stand überall, dass CE fünf jahre gültig ist! Wenn du den Führerschein in Kartenformat hast, guck bitte an der Rückseite nach wann es abläuft!

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Plasmafunke  30.05.2012, 18:52
@victorlupin

Vor 28 Jahren gab es noch kein Kartenformat. Ich habe immer noch den grauen Lappen.........

Aber vielleicht gibt es ja auch ein Datum, ab dem man diese Regel beachten muss. So nach dem Motto, wer ab dem x-ten Datum den CE macht, darf oder muss ihn alle fünf Jahre erneuern. Keine Ahnung!

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ginatilan  30.05.2012, 18:59
@Plasmafunke

Keine Ahnung!

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren. mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet. Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen. Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm

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