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Alter Führerschein Klasse 2 und Bus - Wie sieht es da genau aus?

Ich habe im Jahr 1998, also noch vor Einführung des EU-Führerscheins, die Klasse 2 (LKW) gemacht und dafür auch noch den rosafarbenen Schein aus Papier bekommen.

Nun weiß ich, daß ich damit auch leere Busse fahren darf (also leer im Sinne von keine Fahrgäste). Eine Begleitperson bzw. Beifahrer darf allerdings mitfahren, da dieser nicht als Fahrgast im eigentlichen Sinne gilt.

Wenn man den Führerschein nun umschreibt auf den EU-Führerschein (Plastikkarte), entweder aufgrund von Verlust oder weil man noch nachträglich einen zusätzlichen Führerschein gemacht hat, dann erhält man hierfür die Schlüsselnummer 172 eingetragen, welche besagt:

Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste

So wird der Besitzstand gewahrt.

Jetzt habe ich aber mal wo gelesen, daß man dann angeblich nur noch in Deutschland einen leeren Bus fahren darf und nicht mehr im europäischen Ausland, weil dort die Schlüsselnummer 172 angeblich nicht gelten soll.

Das würde ich jedoch aus mehreren Gründen nicht verstehen:

Warum gilt eine Schlüsselnummer in einem EU-Führerschein nicht in der gesamten EU?

Warum sollte jemand diese Erlaubnis verlieren, nur weil er seinen Führerschein umschreiben lässt? Hier muß doch auch die Besitzstandswahrung gelten.

Außerdem steht in dem Text der Schlüsselnummer 172 nicht, daß sich dies nur auf ein bestimmtes Land beschränkt.

Wer weiß hier mehr?

Führerschein, Bus, Fahrschule, LKW

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