Wann muss die Rundumleuchte verwendet werden?

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Die Leuchte dient zur allgemeinen Warnung. Sie wird bei Schwertransporten, Räumfahrzeugen, Baustellenfahrzeugen, Baustellen und Fahrzeugen mit Übermaßen eingesetzt. Immer öfters kommt sie auch im Forstbetrieb zum Einsatz.

Bei Kommunalfahrzeuge (meistens Baubetriebshof der Stadt, Straßenmeistereien), Abschleppunternehmen, Baustellenfahrzeuge, Begleitfahrzeuge bei Schwertransporte, Streckensicherung und Pannendienste wie ADAC. Privat darf man diese nur bei stehende Fahrzeuge. Zum Beispiel Absicherung von Unfallstelle. Benutzung und Betrieb währende der Fahrt auf Privatfahrzeug ist verboten. Wurde mal von der Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle gefragt, was ich damit will. Habe gesagt, dass diese nur verwendet wird, wenn Unfall oder Panne beim liegengebliebenen Fahrzeug ist.

Ob man eine Sondergenehmigung braucht um den während der Fahrt das zu benutzen, weiß ich nicht. Da muss man einen guten Grund haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte#Gelb

Siehe §52(4) StVZO

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

1.

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

2.

Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

3.

Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4.

Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

An Rasenmähern, die im "laufenden Verkehr" die Seitenstreifen oder zwischen den Mittelleitplanken Gesträuch und Wiesen mähen, außerdem an Wartungs- oder Reparaturfahrzeugen, die sehr dicht am Straßenrand stehen, weil deren Motorleistung für irgend etwas benötigt wird: Beispielsweise Saugwagen der Kanalreinigung oder Kehrmaschinen.

wird immer bei gefahr oder als warnung verwendet,überbreite,überlänge,arbeits und baustellen im fahrbahnbereich