Arbeitszeit für Kraftfahrer

Hallo liebe Com, ich bräuchte mal einen guten Rat!

Mein Chef hat mich als Kraftfahrer (40-Tonner im Nahverkehr) für einen festen Monatslohn eingestellt. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht, lediglich die Probezeit wurde schriftlich vereinbart. Unter dieser Vereinbarung steht der Satz: "Arbeitsrechtlich wenden wir die gesetzliche Regelung an".

Nun zu meinem Problem. Der Chef verlagt für den ausgehandelten Festlohn eine monatliche Arbeitszeit von 265 Stunden. Diese 265 Stunden beginnen am 01. eines Monats und enden am letzten eines Monats. Je nach Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Monats muss ich also zwischen 11,5 und 13,25 Std täglich arbeiten, um mein SOLL zu erfüllen. Da er nach eigener Aussage die Pausen durchbezahlt, rechnet er bei Krankheits-, Feier- und Urlaubstagen pauschal 11 Stunden für den jeweiligen Tag an (egal welcher Monat das gerade ist). Hat der Monat z.B. nur 20 Arbeitstage, mache ich pro Urlaubs- Krankheits- oder Feiertag also 2,25 Std MINUS.

Nun ergibt sich nach seiner Abrechnungsweise bei mir nach gut einem Jahr in der Firma ein Minus auf meinem Stundenkonto von rund 150 Stunden. Diese will er nun mit meinem (Rest-)Urlaub verrechnen. Diese Minusstunden entstehen durch die eben genannten Tage, oder durch "Frei"-Tage, die ich nehmen muss, wenn meine Fahrerkarte mal wieder vor dem Wochenende übergelaufen ist. Alleine in diesem Jahr habe ich bereits rund 1.800 Stunden gearbeitet, knapp 100 Überstunden geschoben und dabei auch rund 180 Minusstunden "erwirtschaftet".

Nach dieser Abrechnungsmethode muss ich ja in weiteren 2 Jahren meinen gesamten Jahresurlaub bereits am Anfang des Jahres für die Überstunden abgeben...

Kann das alles so seine Richtigkeit haben ???

Abrechnung, Arbeitszeit, LKW
LKW-Fahrer, verkürzte Tagesruhezeit ( unter 11 Std ). WO und WESSEN Entscheidung?

Hallo,

ich bin selbst Berufstkraftfahrer und glaube, mich in den Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung und dem Arbeitszeitgesetz relativ gut auszukennen. Muss man ja auch, um sicher zu sein, keinen bußgeldwerten Verstoß zu haben.

Allerdings habe ich nach schon tegelangem Suchen keine schlüssige Antwort auf folgende Fragen gefunden.

1- Die tägliche Ruhezeit kann man ja bekanntlich 3 x in der Woche auf weniger als 11 Std, aber mindestens 9 Std verkürzen. ( ohne Zeitausgleich )

Frage: Ist diese Verkürzung MEINE freie Entscheidung, oder kann mir diese Verkürzung vom Chef ANGEWIESEN werden und ich MUSS FOLGE LEISTEN ???

2- Frage: Kann diese Verkürzung auch am STANDORT des Fahrzeuges ( Firmensitz ) genommen werden, oder gilt dies nur für den Fernverkehr ??

Erklärung zur Frage:

  • im Fernverkehr ist es natürlich sinnvoll, wenn man schnell in Richtung Wohnort will. Rastplatz anfahren, 1 h Freizeit, 7 h schlafen, 1 h am Morgen, weiter.

  • im extremfall kann es aber im Baustellenverkehr anders aussehen, und dann eben nicht vorteilhaft für den Fahrer.

Beispiel:

  • Arbeitsbeginn 06:00 in der Firma
  • Feierabend in der Firma um 21:00
  • zwischenzeitlich max. 10 h gearbeitet/gefahren, 5 h mit Pausen oder Bereitschaftszeit überbrückt
  • somit keine Verstöße gegen Lenkzeiten oder Arbeitszeitgesetz

  • der Beginn der Schicht am Folgetag ist um 6:05 geplant, also 9:05 h Ruhezeit, wäre rechtlich auch noch i.O.

  • nun wohnt der Kraftfahrer aber eine Autostunde von seiner Arbeitsstelle entfernt. Das bedeutet, dass er theoretisch nur 7:05 h zu Hause sein kann.
  • wenn ich nun absolut notwendige Zeiten für Duschen, Essen am Abend sowie Morgentoilette, Früstück, Arbeitsvorbereitung am nächsten Morgen davon abziehe, dann bleiben wirklich nur noch 4-5 h für den Nachtschlaf ! Für häusliche Arbeiten oder die Familie springt kene Minute mehr heraus.

Es ist zwar wirklich ein extremes Beispiel, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich ( Arbeitsschutzbehördlich usw. ) 3 Mal in der Woche abgesegnet ist. Das wäre körperlich und auch sonst absolut unzumutbar.

Deswegen bin ich für jede fundierte Antwort dankbar. Weblinks und Quellen dazu wären super !

Nochmal kurz zur Erinnerung:

WER entscheidet über die Verkürzung der Tagesruhezeit ? Ich oder der Chef ? WO darf die Verkürzung sein ? Standort ( Firma ) oder nur auswärts ?

Danke im Voraus !!

Beruf, Arbeitsrecht, LKW
Spedition stellt täglich öffentliche Straße mit Fahrzeugen zu.

Hallo Community,

habe eine kurze Frage. An meinem Arbeitsplatz (In einem Gewerbegebiet) haben wir seit gut 2 Jahren gegenüber einen neuen Nachbarn. Dabei handelt es sich um eine Spedition die ein Gebäude angemietet hat. Vom Gelände her ist das ganze total ungeeignet für eine Spedition da dort keine LKW richtig in die Halle fahren können und auch abgesehn von einem 10 Meter breiten Streifen keine Abstellfläche für deren LKWs vorhanden ist.

Nun ist es aber ja so dass diese Spedition einiges an LKW und Anhänger hat. Diese werden von der Firma komplett die Straße hoch und runter gestellt. Bevorzugt jedoch LKW an LKW direkt vor unserer Firma. Auch deren Gewerbebetrieb geht mehr oder weniger auf der Straße ab. Da werden auf der Straße bzw. dem Gehweg Fahrzeuge be- und entladen. Hänger durch die Gegend rangiert, Holzkisten zusammengezimmert und und und.

Wie gesagt es ist eine (enge) öffentliche Straße in einem Gewerbegebiet.

Nun die eigentliche Frage? Dürfen die das so handhaben? Darf eine Firma aufgrund fehlender eigener Abstellfläche die ganze Straße Tag für Tag zuparken? Anderen Firmen die "Sicht" versauen (sieht ja auch für den Kunden nicht so doll aus wenn da so Riesenfrachter vor der Firma trapiert sind)? Und was ist mit dem teilweise Gewerbebetrieb auf dem Gehweg und der rangiererei?

Und bevor jemand kommt mit von wegen: Du bist ja nur sauer weil du keinen Parkplatz mehr bekommst - JA DAS STIMMT! ;-)

  • Jack
LKW, parken, Spedition, Straßenverkehrsordnung
Fahrer eines LKW anzeigen?

Würde malvon euch wissen, ob es was bringt einen LKW Fahrer wegen Nötigung im Strassenverkehr anzuzeigen.

Folgende Situation hat sich abgespielt:

Baustelle auf einer Autobahn mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 im weiteren Verlauf auf 60 wegen Tankstellenausfahrt. Es ist 04:55 Uhr Morgens und Dunkel. Ich bin mit ca. 80 Km/h unterwegs so wie beschildert. Hinter mir kommt ein LKW mit über 80 Km/h angebraust. Ich höre erst ein langes, Dumpfes Hupen. Da ich das Radio aus habe, war ich erst einmal überrascht woher das Hupen kam bis ich gemerkt habe das der LKW Fahrer mittlerweile so dicht aufgefahren ist, das kein Smart mehr reinpasst. Nun kommt die begrenzung auf 60 Km/H und ich bremse weiter auf 60 ab. Der LKW Fahrer rastet völlig aus beginnt mit Dauerhupen, schaltet alle Leuchten auch die Monsternebelleuchten auf dem Dach an. Ich werde natürlich stark geblendet. Plötzlich reist der Fahrer den LKW auf die linke Spur. Da er mich von links eh nicht überholen kann in einer Baustelle da die linke Spur eh zu schmal ist, fährt er mittig und schlendert nach links und links, hupend und sämtliche Hupen an sowie weiterhin nötigend und drängelnd. Nun habe ich mir Kennzeichen und Firmenname notiert.

Wie kann man gegen solche Rüpel vorgehen, da die ganze Aktion bei einer anderen Person, die vielleicht schreckhafter ist, böser hätte enden können. Kann man überhaupt dagegen was unternehmen ?

Unfall, Verkehr, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Rechte, LKW, Unfallversicherung
Bußgeldbescheid wegen gefährdung des strassenverkehrs

hallo zusammen ;-)

ich habe folgendes problem... ich bin LKW Fahrer im schwertransport und standt mit meinem überbreiten schwertransport in Bad Oeynhausen A30 auf dem rechten seitenstreifen und wollte pause machen... mein begleitrer ( Bf3 ) machte in der pause zeit seine rund um lampen aus... worauf die polizei zu mir kam... P.s. der Polizist war allein und ist nicht aus seinem fahrzeug ausgestiegen, er hat alles aus seinem fahrzeug getan er hat sich weder vorgestellt noch seinen ausweis gezeigt...

jetzt wird mir vorgeworfen folgende verkehrsortnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben Sie parkten auf der Kraftfahrstraße und gefährdetetn (gefährdung des durchfahrenden Verkehrs ) dadurch Andere.

wegen dieser ortnungswiedrigkeit wird gegen sie ein bußgeld festgesetzt in höhe von 108,50 € Außerdem haben sie die kosten des verfahrens zu tragen Hinweis Das Kraftfahrbundesamt wird bei Rechtskraft des bußgeldbescheides die Entscheidung mit 02 Punkten bewerten. diese bewertung ist nicht bestandttel des bußgeldbescheides und somit nicht anfechtbar

Bemerkung Vorsatz BF 3 unbeleuchtet keine absicherung beweismittel zeuge beamter kollmeier... PHK

Ich will da gegen einspruch einlegen, was kann ich dafür wenn der die lampen ausmacht??? Ich weiss nicht wie ich das einspruchschreiben schreiben soll? und wäre sehr dankbar für eure hilfe... vill weiss ja auch jemand warum der polizist zu mir damit kommt? warum ist der begleiter nicht inschuld???

herzlichen dank ;-) schönen sonntag

Recht, LKW, LKW-Fahrer, Einspruch einlegen, Schwertransport

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