Hallo wie unten auf dem Bild zu sehen wurde das Teilversäumnisurteil dem beklagten am 18.4 zugestellt darauf hat er widerspruch eingelegt direkt am 18.4 Mit der Bitte die Verfahrensakte einsehen zu können um dann eine Stellungnahme abzugeben. Am 27.4 wurde die vollstreckbare ausfertigung gefertigt.
Nun meine frage: ist die vollstreckbare ausfertigung nun rechtskräftig oder doch nicht ? Ist dagegen wieder Einspruch einlegbar. ? Kann ich irgendwelche Verzugszinsen geltend machen ? (Vergleich das beim arbeitsgericht vereinbart wurde liegt jetzt 6 Monate zurück sollte mir 2 Monate Gehalt zahlen )