Fahren auf Privatgrundstück?

7 Antworten

Dürfen nein, allerdings darf auch niemand ohne berechtigten Verdacht oder augenscheinlicher Gefahr für Gefährdung unbeteiligter kontrollieren.

Es kommt hier auf den Begriff des öVR an:

Rechtlich-öffentlicher Verkehrsraum

Die Straße wurde dem öffentlichen Verkehr gewidmet

Tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum

Aufgrund ausdrücklicher Billigung oder stillschweigender Duldung für jedermann zugelassen

Nicht öffentlicher Verkehrsraum

Keine Widmung, keine ausdrückliche Billigung oder keine stillschweigende Duldung.

Der Verfügungsberechtigte muss

- Beschränkungswillen erkennen lassen

- Beschränkungsvorkehrungen treffen

- Beschränkungskontrollen durchführen.

In dem genannten Beispiel (offenes Tor) fehlt es an Beschränkungsvorkehrungen und Beschränkungskontrollen. Somit handelt es sich um öVR und eine Fahrt wäre -- sofern es sich um ein führerscheinpflichtiges Fahrzeug handelt- gem. §21 StVG strafbar .

Wenn es dein privater Grund und Boden ist, dann gilt die STVO (Straßenverkehrsordnung) dort nicht. D.h. Du kannst ohne Führerschein auf dem Grundstück fahren. Wie das allerdings auf einen Firmengelände ist, auch wenn es die eigene Firma sein sollte oder die des Vaters, kann ich Dir nicht sagen. Aber solange Du sein Einverständnis hast bzw. er die volle Verantwortung übernimmt, warum nicht?! Als ich Kind war, ist ein damaliger Freund von mir auch immer mit einem Auto auf dem Firmengelände rumgefahren (er war 10 oder 12 Jahre alt) sie hatten ein Autohaus.

verreisterNutzer  14.02.2020, 14:49

Der ausschlaggebende Punkt ist wohl die öffentliche Nutzung des Privatgelände, denn wenn die nicht gegeben ist, gilt auch keine StVO ausser der Eigentümer verfügt das von sich aus. Aber trotzdem muß der gefahrenbereich gegen eindringen fremder Personen gesichert werden, so dass zb auch Kinder nicht in die Gefahrenzone gelangen können

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JulietteLima  14.02.2020, 14:50
@verreisterNutzer

I.d.R. ist ein Privatgelände nicht öffentlich. Sonst würde es ja nicht privat heißen. Außerdem ist das Areal wohl einzäunt. Du solltest echt über einen anderen Usernamen nachdenken.

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verreisterNutzer  14.02.2020, 14:53
@JulietteLima

Falsch.... Denk nur an die vielen Kaufhausparkplätze, Tankstellen, Firmenhöfe usw usw usw. Das alles sind öffentlich genutzte Privatgelände

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JulietteLima  14.02.2020, 14:55
@verreisterNutzer
Privatgrundstück/Betriebshof

Hört sich für mich nicht nach einem Kaufhausparkpaltz oder einer Tankstelle an. Und ein Firmenhof ist keine öffentliches Grundstück. Rudi ratlos...

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verreisterNutzer  14.02.2020, 15:03
@JulietteLima

Stimmt, ein Firmenhof ist kein öffentliches Grundstück, aber öffentlich genutztes Privatgelände.

Kaufhausparkplätze und Tankstellen waren lediglich Beispiele für öffentlich genutzte Privatgelände.

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Aber das Tor ist offen, darf ich dann immer noch fahren.

Entscheidend für eine "Einfriedung" ist der Umstand, dass ein physisches Hindernis vorliegt, das jedem Außenstehenden klarmacht, dass es sich um ein Privatgelände handelt, dessen Betreten unerwünscht ist. Das wäre z.B. ein geschlossenes Tor.

Bei offenem Tor muss das anders kenntlich gemacht werden, wobei eine optische Kenntlichmachung genügt. Das Hindernis muss nicht unüberwindlich sein. Das könnte z.B. ein in die Mitte gestellter Pylon sein mit einem Schild "Privatgrundstück. Betreten verboten" oder es würde nach einschlägigen Gerichtsurteilen auch ein rot-weißes Trassierband (Flatterleine) genügen.

Aus https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum

Maßgeblich ist allein, dass die Absperrung den Willen des Berechtigten erkennen lässt, den freien Zutritt zu verwehren (sog. Schutzwehr). Nach allgemeiner Ansicht genügen dafür bereits niedrige Umwallungen oder eine Absperrung mit Flatterband.

OLG Frankfurt NJW 2006, 1746, 1747; OLG Hamm NJW 1982, 1824:
"Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist."

In einem anders gelagerten Fall entschied das OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11, was unter einer Einfriedung zu verstehen sei:

"..dass dieses körperliche Hindernis nicht dergestalt sein müsse, dass Dritte sich nur mit großem Aufwand darüber hinwegsetzen könnten. Ausreichend seien daher auch unverschlossene Türen und Tore sowie jegliche, auch niedrige Einfriedungen."

Auf deinem Priatgrundstück kannst du solange fahren wie du willst, auch wenn kein Zaun drumrum ist, du darfst zb auch mit einem Traktor auf einem Acker fahren ohne Führerschein.