Ich bin als Zeuge vor Gericht geladen. Termin ist 13:00 Uhr, wegen Kontrollen soll man vorher erscheinen.
Das Gericht ist 600km entfernt. Wann muss man losfahren, damit man pünktlich erscheint, bzw. entschuldigt wäre bei rechtzeitigen Anruf falls man im Stau steht?
Würde sagen 5:00 Uhr Abfahrt ist ausreichend?
Angenommen der Termin dauert bis 16:00 Uhr bis zur Urteilsverkündung ohne Zeugenentlassung, ich danach noch Essen gehen würde, mich kurz erhole und das ganze dabei in den Gedanken verarbeite, anstatt auf der Straße. Heimfahrt wäre somit etwa 17 Uhr. Reine Fahrzeit beträgt 6 Stunden + Pausen. Diese möchte ich aufgrund des längeren Tages und extrem langen Tagesfahrleistung bei der Rückfahrt einhalten, da auch eine abheilende Sehnenentzündung am Handgelenk vorliegt. Somit wäre ich gegen 00:00-01:00 Uhr zuhause + etwa 1 Stunde später im Schlaf.
Aufstehen muss ich um 3:30 Uhr zur Arbeit und 70km einfach Pendeln.
Kriegt man dann den Tag danach ebenfalls eine Ausfallentschädigung oder heißt es Pech gehabt, mein Problem, wenn was passiert selbst schuld - hätte ich früher ins Bett gemüßt :)
Ich weiß das ist sehr sportlich, aber ich möchte Zugfahren ausschließen, da ich hierfür drei Tage unterwegs bin wegen der schlechten Landanbindung und v.a. familientechnisch Probleme entstehen, die eine so lange Abwesenheit nicht möglich macht.