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Einfriedung des Grundstückes, Verstehe ich das so richtig?

Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. In Bebauungsplänen oder auch anderen Satzungen ist vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Dort kann bestimmt sein, dass Zäune eine bestimmte Höhe haben müssen und auch aus welchem Material sie sein sollen. Es kann für die Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der Gemeinde. Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meistens ist Stacheldraht auch gar nicht erlaubt. Zäune müssen sicher und ungefährlich sein. Nachbarn können sich auch untereinander einigen, wie die Grundstücke eingefriedet werden sollen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Wer einen Zaun zur Einfriedung setzen will, muss das auf seinem Grundstück tun. Der Zaun muss auf dem eigenen Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der Grundstücksgrenze. Seitliche Zaunpfähle müssen so gesetzt werden, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße. Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob es eine Einfriedungspficht (rechts) gibt, hängt vom jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist. Hätte nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung keiner der Grundstückseigentümer einzufrieden oder hätten beide einzufrieden, so trifft die Einfriedungspflicht beide Grundstückseigentümer gemeinsam. Wenn der Abstand einer toten Einfriedigung zur Grenze weniger als 0,5 m beträgt, muss die Ausbesserung von ihrer Seite aus möglich sein (§ 11 Abs.3 NachbG). Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will, muss den Nachbar der nicht nicht einfrieden will, schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung des Grundstücks mitzuwirken.

Haus, Garten, Eigentum, Einfriedung, Grundstücksgrenze, Grund

Bilgepumpen gegen Wasser im Lichtschacht?

Wir hatten kürzlich mal wieder das Problem, dass Wasser in die Lichtschächte gekommen ist und in den Keller gelangt. Mir ist klar, dass dies ein verbreitetes Problem ist und es dafür schon ausreichend Lösungsansätze gibt (bessere Drainage, Pumpenschacht, Tauchpumpen 220V, Fenster dicht etc.). Mich interessiert, ob jemand positive oder negative Erfahrung mit folgender Lösung gemacht hat:

Ausgangslage: zwei PVC-Lichtschächte in nebeneinander liegenden Kellerräumen mit einbruchgesicherten Gitterrosten und Laubschutz darüber. Es gibt zwar einen Abfluss, der ist aber nicht angeschlossen – das Wasser soll eigentlich in der Erde versickert, was aber nicht immer funktioniert. Wir brauchen ein Lösung, die auch von selbst anspringt, wenn wir nicht daheim sind, und am besten auch dann, wenn der Strom ausfällt.

Lösung: In jeden Lichtschacht eine kleine 12V Bilgepumpe z.B. diese hier https://www.amazon.de/dp/B00ESZKJTU/. Die Schläuche nach draußen in den Hofauslass. Beide Pumpen mit einer 12V-Batterie verbinden (18-30Ah, z.B. für Moped oder Rasenmäher). An diese Batterie ein Automatik-Ladegerät, das permanent daran hängen kann. Alternativ ein "Energiestation" bzw. "Starthilfebatterie". Dann alle drei Monate mal ein paar Liter Wasser in den Schacht zum Testen. Zusätzlich ggf. einen Stromgenerator mit 220V- und 12V-Anschluss in Reserve.

Meine Überlegung dahinter ist: - Die Pumpen sollen möglichst wartungsfrei sein und permanent in Bereitschaft. - Die Leistung ist zwar gering, aber das Wasser steigt eher moderat. - Durch die 12V-Batterie habe ich auch bei Stromausfall noch 2-3h Reserve.

Klingt das sinnvoll – oder hab ich was übersehen?

Haus, Bau, Boot, Keller, Wasserschaden, Pumpe

Luft-Wasser-Wärmepumpe falsch an Stromzähler angeschlossen?

Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier, habe zwar ab und zu schon ein bisschen was gelesen aber noch nie etwas geschrieben. Bis heute.

Auch wenn die Frage und die Antworten etwas älter sind, ich habe genau das gleiche Problem. Mir haben letztes Jahr neu gebaut und haben uns für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entschieden. Letzte Woche kam das böse Erwachen.

Heizstrom eine Gutschrift über die man sich echt freuen kann und beim Haustrom gibt es eine Nachforderung das ich Tränen in die Augen bekommen habe.

Wir haben dann bei unserem Stromanbieter (nicht Versorger) angerufen und der meinte auch das die LWWP falsch angeschlossen sein könnte. Wir haben uns dann den Zähler für den Heizstrom mal genauer angesehen und bemerkt, dass dieser gar nicht in Betrieb ist (Sicherungen waren alle aus).

Ein Anruf bei unserem Bauträger ergab dann, dass nur der zusätzliche Heizstab an den Heizstromzähler angeschlossen ist und alles andere über den Hausstrom läuft. Das macht schon mal gar keinen Sinn, da wir neben drei Sicherungen plus FI für die Heizung auch noch zwei weitere Sicherungen für den Heizstab haben (immer bezogen auf den Heizstromzähler)

Da beim Einzug letztes Jahr die Heizung noch nicht voll funktionstüchtig war (Stellventile für die Fussbodenheizung waren noch nicht angeschlossen und der Aussenfühler war falsch angeschlossen) konnten wir die Heizung nicht testen und auch der nette Herr Installateur konnte uns nur zeigen was mir machen können, wenn die Heizung denn geht.

Da es im Winter immer angenehm warm war (Heizung lief aber es gab keine neue Einweisung) haben wir uns um die Zähler keine Gedanken mehr gemacht. Na ja, jetzt nach der Rechnung möchte ich schon wissen ob da evtl. eine nicht so helle Kerze am Werk war.

Meine Frage an Euch liebe Forenteilnehmer/innen ist folgende.

Wie wird denn nun eine LWWP korrekt an welchen Stromzähler angeschlossen?

Es macht ja keinen Sinn einen extra Tarif und Zähler für Heizstrom zu haben, wenn da gar nichts von geht.

Ich freue mich über jede Antwort, jeden Tipp etc.

Haus, Technik, Heizung, Wärmepumpe, Stromzähler

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